Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
24. Februar 2010
Dort stellt man in einem Leitartikel klar, dass Steet View "längst harmloser" ist als es Datenschützer und insbesondere die Verbraucherschutzministerin behaupten. Allerdings verkürzt das Finanzblatt die rechtliche Situation auf das Urheberrecht, wonach es keiner Einwilligung bedarf, "um von der Straße aus Aufnahmen von Fassaden zu machen".
Nun kennt das deutsche Recht aber auch noch andere Schutzbereiche als nur das Urheberrecht. Und gerade aus Sicht des Datenschutzes ist Google Steet View nach wie vor ein interessantes und keineswegs eindeutig zu bestimmendes Gebilde. Dabei geht es nicht nur um erkennbare Fotos von Menschen, die gerade aus Bordellen treten oder im Garten beim Onanieren ertappt werden, wie jener Finne, der gerade gegen Google Street View klagt. Es geht auch nicht nur um Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen, die (Jahre später) an Orten beobachtet werden, an denen sie nicht zu sehen sein sollten.
Auf solche Punkte lenken zwar die Medien gerne die Diskussion, doch die Bedenken vieler Datenschützer sind etwas komplexer und zugleich grundsätzlicher. Ihnen geht es etwa um die Verletzung des Prinzips der Datensparsamkeit, wenn derart gigantische Bildermengen aufgehäuft werden. Außerdem geht es ihnen um das Problem, dass solche Bildersammlungen systematisch etwa mit Adressdatenbanken in Verbindung gebracht werden können und damit individuelle "Einblicke" in die privaten Lebensbereiche gewähren.
Um das auch für die Financial Times nachvollziehbar zu machen: Natürlich ist es nicht verboten, sich vor ein Haus zu positionieren und es zu fotografieren. Aber es ist bedenklich, wenn jedes Haus in Deutschland fotografiert wird und es einem Internet-Anwender aus Oberbayern möglich wird, die Lebensumstände eines eBay-Verkäufers aus Ostfriesland am heimischen PC auszubaldowern.
Bedenklich heißt dabei nicht, dass dies "verboten" werden sollte. Schließlich kann genau diese Möglichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes auch sehr nützlich sein, wie das Beispiel eines Hotelprospekts plakativ demonstriert. Und auf dem Weg in die Informationsgesellschaft wird man lernen müssen, mit einem Mehr an Informationen umzugehen. Doch es gilt, geeignete Rahmenbedingungen auf rechtlicher Grundlage zu schaffen. Und in dieser Hinsicht scheint die aktuelle Diskussion eher wenig hilfreich. Fast ein wenig trotzig scheint etwa die Position von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die offenbar ein juristisch klares, aber in der Praxis nicht machbares Opt-In als Grundlage anstrebt: Bilder sollen nur dann erstellt werden, wenn individuell eine Zustimmung erfolgte.
Wobei anzumerken wäre, dass Google in den letzten Jahren hinsichtlich Street View zumindest in Deutschland einige Zugeständnisse an den Datenschutz machte. Wenn zur Zeit die Fronten verhärtet scheinen, dann liegt das also vermutlich nicht an Google, oder an den beharrlich arbeitenden Datenschützern. Vielmehr hat die Politik erkannt, dass das Thema "Google" Profilierungs-Potential bietet.
Dabei sind die rechtlichen Probleme im Grunde viel gravierender als die Street View-Diskussion es erkennen lässt. Ein basales, nicht bewältigtes Problem besteht darin, dass das Internet es ausländischen Firmen wie Google möglich macht, virtuell in Deutschland zu agieren, dass aber erst die Niederlassung in Deutschland Google auch deutschem Recht unterwirft.
Diese Situation ist wiederum eine Folge des Gefälles, das hinsichtlich des Datenschutzes zwischen Europa und den USA feststellbar ist. Hier müsste eigentlich die politische Diskussion ansetzen, denn was bisher von deren Seite geleistet wurde, ist unbrauchbares Flickwerk (z.B. "Safe Harbor"). Hier ist die Politik bisher glasklar gescheitert. Doch mit diesem Thema lassen sich auch keine Schlagzeilen produzieren.
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