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Das Gericht blieb damit zwar hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurück, die einjährige Haftstrafen gefordert hatte. Doch im Grunde war mit einem Freispruch für alle Angeklagten zu rechnen, denn die Beklagten hatten keinen Anteil an der eigentlichen Tat. Die bestand darin, dass mehrere Jugendliche einen behinderten Mitschüler gehänselt und dies mit einem Mobilfunktelefon aufgezeichnet hatten. Das Video wurde bei Googles YouTube eingestellt und insgesamt etwa 5.000 Mal abgerufen.

Nach Angaben des Videodienstes wurde das Video aber umgehend entfernt, nachdem sich Benutzer darüber beschwert hatten. Man sollte daher davon ausgehen, dass Google in diesem Fall den Schutz der Haftungsfreistellung für reine Vermittler (Provider) genießen kann. Doch das sah das Gericht in Mailand wohl anders.

Google habe nachlässig gehandelt, weil das Video zwei Monate online bleiben konnte, obwohl sich Benutzer in den Kommentaren über das Video beschwert hatten. Die Richter sind demnach der Auffassung, dass ein Kommentar schon einen Missstand "zur Kenntnis bringt". Das wäre eine sehr gewagte Interpretation der europäischen eCommerce-Richtlinie, die den drei Manager nun im äußersten Fall eine Haftstrafe einbringen könnte.

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