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26. Februar 2010
Damit entsteht der Eindruck, dass man bei Microsoft die Veröffentlichung des "Spying Guide" mit einem Schnellschuss bekämpfen wollte. Das für die Ermittlungsbehörden gedachte Informationsblatt ist zwar sicher urheberrechtlich geschützt. Doch das vom US-Urheberrechtsgesetz vorgesehen Verfahren kommt sonst nur zum Einsatz, wenn beispielsweise Unterhaltungsmedien widerrechtlich veröffentlicht werden.
Dann informiert der Rechteinhaber den Provider des Verantwortlichen über den Rechtsbruch und dieser wiederum setzt seinen Kunden von der Beschwerde in Kenntnis. Der Kunde kann dann in einer "Counter-Notification" erklären, sich gegen die Beschwerde zur Wehr setzen zu wollen. Doch der Provider kann als Mitstörer zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das fragliche Werk nicht umgehend entfernt wird. Erst wenn 14 Tage nach der Counter-Notification keine offizielle Klage vom Beschwerdeführer beantragt wurde, kann das Werk wieder gefahrlos öffentlich gemacht werden.
Network Solutions als Provider von Cryptome.org hat sich also eigentlich an den Buchstaben des Gesetzes gehalten. Denn der Cryptome-Betreiber John Young hatte es - wie in vielen anderen Fällen auch - verweigert, das veröffentlichte Dokument zu entfernen. Um sich selbst vor einer Klage zu schützen, musste der Provider also den weiteren Betrieb von Cryptome.org stoppen.
Damit musste auch Microsoft nach der DMCA-Beschwerde rechnen. Doch von dem öffentlichen Echo auf diese Maßnahme war man offenbar überrascht. Daher folgt nun die Entscheidung, die Beschwerde komplett zurückzuziehen, womit Cryptome.org de facto das fragliche Dokument wieder veröffentlichen kann - und es auch tut.
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