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30. März 2010
Das Argument der Verleger ist bekannt: Die BBC wird durch Steuern finanziert und die Ausweitung der Aktivitäten auf das Internet allgemein, beziehungsweise das iPhone im Speziellen, behindern die Möglichkeiten der privaten Unternehmen, in diesem Bereich gewinnbringend aktiv zu werden. Dieses Argument entbehrt mit Sicherheit nicht der Grundlage, doch auch in Großbritannien ist keineswegs klar, inwieweit die Rundfunkanstalt ihren öffentlichen Auftrag auch auf das Internet ausweiten darf.
Die Entscheidung hierüber ist eine politische und damit unvorhersehbar. Von daher sollte die Bereitschaft des Trust auch nicht als richtungsweisend für die noch ausstehende Entscheidung angesehen werden. Eine Ablehnung der Überprüfung wäre taktisch einfach unklug gewesen.
Ähnlich verhält sich im Grunde auch die Situation in Deutschland. Auch hier wurde im Dezember beispielsweise eine ""tagesschau" App angekündigt, die aber sofort auf Kritik von Seiten der privaten Medien und ihrer Verbände stieß. Das hat die Pläne der ARD nicht zum Scheitern gebracht, aber bezüglich der speziellen App herrscht zur Zeit Funkstille. Was jedoch nicht verhindert, dass beispielsweise von den Radiostationen des BR, SWR2 (Schwerpunkt Kultur), WDR und MDR Sputnik Web Radio jeweils Apps für das iPhone angeboten werden.
Das heißt, die mit Gebühren finanzierten Rundfunkanstalten tasten sich längst an diesen neuen Bereich heran und es ist absehbar, dass mit einer freiwilligen Beschränkung kaum zu rechnen ist. Wobei auch damit zu rechnen ist, dass dies wiederum als Rechtfertigung für die Zahlung von Gebühren bei der (mobilen) Internet-Nutzung herangezogen wird.
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