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Anliegen der Koalition "Digital Due Process" (in etwa: "digitale Rechtsstaatlichkeit") ist eine Reform des Electronic Communications Privacy Act (ECPA). Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1986, also aus einer Zeit, in der von Internet und mobiler Kommunikation, geschweige denn von Cloud Computing, social Networking und Data Mining noch nicht die Rede war.

Die damals festgeschriebenen Vorschriften platzen inzwischen wie ein viel zu eng gewordener Anzug an allen möglichen Stellen aus den Nähten. Ein Anliegen der Koalition ist es beispielsweise, für Mails einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, denn ein elektronischer Brief durchwandert im Laufe der Zeit verschiedene Schutzzonen. Auf dem heimischen Rechner ist er durch den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Wohnung vor polizeilichen Übergriffen geschützt. Doch kaum ist die Mail beim Service Provider angekommen, steht sie für alle möglichen Ermittlungen zur Verfügung.

Ähnlich verhält es sich bei Informationen aus dem mobilen Bereich, solange es sich nicht um Telefongespräche handelt. In welcher Funkzelle sich ein Handy gerade befindet, oder welche GPS-Informationen es gerade erhält, wird von den Ermittlern als nicht geschützter Bereich betrachtet. Und die Gerichte liefern zu der Beweiskraft und Gültigkeit dieser Informationen widersprüchliche Ergebnisse, weil sie die rechtliche Situation für konfus erachten.

Eine Reform des ECPA scheint daher mehr als angebracht und Präsident Obama hat vor den Wahlen auch damit geworben, "den Schutz der Privatsphäre für das digitale Zeitalter zu stärken". Doch das war vor den Wahlen und nun ist es das Interesse seines eigenen Justizministeriums, den Zugang zu Informationsquellen zur Bekämpfung von Kriminalität zu bewahren.

Allerdings traut man es Obama eher als seinem Vorgänger zu, sich dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet zu fühlen. George W. Bush selbst hat die vermutlich umfangreichste Überwachung der elektronischen Kommunikation aller Zeiten rechtswidrig angeordnet, wobei noch heute unklar ist, wie weit seine Maßnahmen tatsächlich gingen.

Eine Unterstützung der Koalitions-Forderungen nach einem Digital Due Process werden von Obama also möglicherweise unterstützt. Doch es scheint nicht ausgeschlossen, dass gerade die Bürgerrechtler der Koalition noch weiter gehende Forderungen stellen werden. Denn die verlangte Gesetzesanpassung betrifft wie gesagt nur den Schutz vor staatlichen Übergriffen.

Hinsichtlich des Datenschutzes durch die Unternehmen ist man auf die zweifelhaften Versprechungen der Datensammler selbst angewiesen. Die verschanzen sich beispielsweise hinter selbst formulierten Datenschutzerklärungen, die Otto Normalanwender dem Inhalt nach kaum verstehen kann und die noch dazu jederzeit geändert werden können. Wobei im Zweifelsfall - also etwa im Fall eines Konkurses, oder wenn ein skrupelloser Mitarbeiter ein gutes Angebot erhält - nur selten Hemmungen zu beobachten sind, die gesammelten Daten rücksichtslos weiter zu verkaufen.

Auch hier scheint es Anpassungsbedarf zu geben. Man wird sehen, ob er im Zusammenhang mit den Forderungen des Zweckbündnisses Erwähnung findet.

 

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