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Diese Verweigerung wird damit begründet, dass bei den Aufzeichnungen aus nicht geschützten Funknetzen möglicherweise auch Inhalte zu finden sind, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Die Weitergabe dieser Daten würde dann nach Auffassung Googles auch unter Strafe stehen. Caspar nimmt das zur Kenntnis, teilt die Auffassung Googles aber nicht und hat sich in dieser Frage auch schon Rückendeckung durch den Hamburgischen Generalstaatsanwalt verschafft.

Der Datenschutzbeauftragte kann sich auf die im Bundesdatenschutzgesetz eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden berufen - was Googles Rechtsberatern demnach nicht bekannt ist. Spitz schiebt Caspar daher auch die Anmerkung nach, dass Google es mitteilen sollte, wenn die Verweigerung der Herausgabe sich eventuell durch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren begründen lässt. Er bittet in diesem Fall um eine deutliche Erklärung.Er lässt damit durchblicken, dass die Verweigerung der Herausgabe rein dem Zweck dient, sich nicht weiter selbst zu belasten.

Ansonsten bestätigt der Datenschutzbeauftragte, was man zuvor schon vermuten konnte: Für die Aufzeichnung der Daten wurde der Sniffer "Kismet" (Open Source) verwendet, wobei die von dieser Software gesammelten Daten von Google nachbearbeitet wurden. Bei dieser Nachbearbeitung durch Googles eigene Software wurden alle von Kismet gesammelten verschlüsselten Daten gelöscht, während die unverschlüsselten Daten fehlerhaft gespeichert wurden.

Damit gibt sich der Hamburger Jurist aber noch nicht zufrieden und hakt nach. Warum hat Google SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal der erfassten WLAN-Zugänge auch erfasst, wenn das für den genannten Zweck (beschleunigte Lokalisierung des Standorts mit dem mobilen Gerät) gar nicht notwendig ist?

Doch die Bedeutsamkeit dieser Frage ist zweifelhaft, da allenfalls die SSID als persönlich identifizierbares Datum angesehen werden könnte und da die Erfassung dieser Daten auch nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Der Hebel, den der Datenschutzbeauftragte in Händen hält, besteht lediglich in der von Google freiwillig eingestandenen Speicherung von Kommunikationsdaten aus nicht geschützten Netzen.

Derweil hat die Datenschutzkommission Österreichs eine "Weiterführung der gesamten Datenanwendung 'Google Street View' untersagt", was im Klartext bedeutet, dass die StreetView-Fahrzeuge vorläufig auf dem Parkplatz bleiben. Hintergrund dieser Anordnung ist die Einleitung eines amtlichen Prüfverfahrens und Google wurde aufgefordert, "eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen" sowie einen Fragebogen zu beantworten.

Viel polemischer als die beiden europäischen Datenschutzbehörden reagiert dagegen Australiens Minister für Breitband, Telekommunikation und digitale Wirtschaft, Stephen Conroy. Dieser wirft Google vor, nicht versehentlich, sondern absichtsvoll gehandelt zu haben. Google sehe sich selbst als über der Regierung stehend und fertige alle Bedenken mit der Antwort "Vertraut uns!" ab.

Doch diese lauten Worte muss man wohl im Zusammenhang sehen. Conroy, der designierte ITU-Kommissar für Breitband-Entwicklung, wurde in der Vergangenheit von Google kritisiert, weil er für die exzessiven Filter-Pläne der australischen Regierung verantwortlich ist. Die Senats-Kommission, vor der er seine Vorwürfe gegen Google machte, sollte sich nach Angaben Googles eigentlich mit dem Thema Filterung beschäftigen.

Stattdessen nutzte Conroy die Gelegenheit aber, um Google als Kritiker seiner eigenen politischen Handlungen zu diskreditieren. Ganz fein ist das auch nicht, aber es ist nicht verboten.

 

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