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31. Mai 2010
Das begründet Tauss damit, "die Piraten und unsere Sache" stärken zu wollen. Ob es zu einer Revision kommt und welche Chancen sie hat, bleibt abzuwarten. Aus rechtlicher Sicht klärungsbedürftig wäre die Frage schon, ob denn ein Abgeordneter durch den §184 b Abs. 5 StGB geschützt ist, wenn er selbst Ermittlungen in Sachen Kinderpornographie durchführt. Denn darauf beruft sich der Ex-Abgeordnete hauptsächlich, wobei sich diese Verteidigung, beziehungsweise die Erklärung seines Handelns in ein größeres Muster einbinden lässt.
Die Verhaftung jedenfalls fand zu einem Zeitpunkt statt, als Kinderpornographie gerade Thema der "großen Politik" Deutschlands war. Die beiden Unions-Politiker von und zu Guttenberg und von der Leyen kämpften im vergangenen Jahr darum, ein Filtergesetz ( Zugangserschwerungsgesetz) für solche Pornos im Internet einzuführen. Ein Gesetz, dessen Tauglichkeit und Notwendigkeit bezweifelt wurde, das aber die Popularität der Politiker und der Union stärken konnte.
Die Befürworter stützten sich beispielsweise auf die Aussage, dass solche Inhalte über kommerzielle Webseiten Verbreitung finden. Doch nach der Grundlage dieser Aussage befragt, hieß es dann, man habe keine "detaillierte Einschätzung". Vielfach wurde gemutmaßt, dass dieses Gesetz in Wirklichkeit dem Zweck dient, das Bundeskriminalamt als "deutsches FBI" zu stärken, oder um eine rechtliche Grundlage für die später breiter anzulegende Zensur des Internet zu schaffen.
Das Anliegen von Tauss war es nach eigener Darstellung, dieses Gesetz zu verhindern und durch eigene Recherchen die wahren Vertriebswege aufzuzeigen. Seiner Meinung nach war er zu diesen Recherchen ermächtigt, weil er laut Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden ist und nur seinem Gewissen unterworfen sein sollte. Im Sinne des §184 b Abs. 5 StGB hätten seine Recherchen damit der "Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" und bei ihm gefundenen Kinderpornos hätten zu keiner Strafe geführt. Wen außer sich selbst hätte er nach dieser Argumentation um Erlaubnis fragen sollen?
Diese Frage muss jetzt möglicherweise der Bundesgerichtshof beantworten. Doch neben dem juristischen Problem stellt sich die Frage, was der gesamte Vorgang über Deutschland, seine Legislative und seine Exekutive aussagen kann. Betrachtet man nochmals das Zugangserschwerungsgesetz, so kommt man im Sinne von Tauss und seinem Anwalt Möniker durchaus zu der Feststellung, dass dieses Gesetz von nicht-polizeilichen Experten für unnötig beziehungsweise überflüssig gehalten wurde, dass aber Politik und Bundeskriminalamt das Gesetz für unverzichtbar hielten.
Im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2009 bekam das Thema große Sichtbarkeit und das Gesetz wurde schließlich von der Großen Koalition auch durchgesetzt - wenngleich es politisch hauptsächlich von der Union vereinnahmt wurde. Seit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sollte es eigentlich auch rechtskräftig sein. Aber das trifft nicht zu, denn nach einem Erlass des Innenministeriums werden weder die geforderten Sperrlisten erstellt, noch werden solche Listen an die Provider geleitet. Die schon im Vorfeld mit den großen Providern getroffenen Verträge über die Sperrung sollen ebenfalls gekündigt werden.
Kurz: Das Gesetz, das zuvor so furchtbar wichtig war, ist plötzlich überflüssig geworden. Da ist es nachvollziehbar, dass Tauss als einer der eifrigsten Kritiker des Gesetzes im Bundestag sein Strafverfahren und vor allem die Umstände desselben im Zusammenhang mit dieser politischen Posse sieht. Auffällig ist jedenfalls schon, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Teile der Presse offenbar bestens mit Informationen versorgt hat. Auffällig ist auch, dass etliche dieser Berichte zu einer Vorverurteilung beitragen konnten.
Allerdings muss man auch sagen, dass der Politiker - falls es sich um eine konzertierte Aktion handelte - es seinen politischen Gegnern nicht gerade schwer gemacht hat. Er selbst hat sein Vorgehen als Fehler bezeichnet und sein Anwalt benutzt sogar das Wort "dumm". Das muss er sich auch gefallen lassen, denn er kennt und kannte das Thema "Internet" wie kein anderer. Also musste ihm auch klar sein, dass gerade Kinderpornographie die Nuklearwaffe unter den politischen Killer-Argumenten ist.
Sich dennoch mit diesem Material zu versorgen, es zu sammeln und zu speichern muss - spätestens nach der "Entdeckung" durch die Polizei - zwangsläufig bei jedem Beobachter zu einem beklommenen Gefühl führen und viele offene Fragen hinterlassen. Diente das alles wirklich nur der guten Absicht? Worin bestand die gute Absicht genau? Wollte er sich möglicherweise ein Denkmal bauen, als der Abgeordnete, der zeigt, dass man als Hinterbänkler mehr leisten kann, als das BKA? Wie hätte er sein Vorgehen, den Tauschhandel mit Kinderpornographie, selbst im Erfolgsfall begründen können? Zum Einen vor der Öffentlichkeit und zum Anderen vor einem Gericht?
Jetzt jedenfalls steht er als Verlierer da und darin wird sich auch nichts ändern, wenn frühestens in ein paar Jahren der Bundesgerichtshof sich mit diesem Thema beschäftigen wird. Doch der Verlierer sollte auch auf der anderen Seite zu suchen sein, denn Staatsanwaltschaft und Politiker haben sich gewiss nicht mit Ruhm bekleckert. Seine eigene Fraktion hat ihn fallen lassen wie eine heiße Kartoffel, doch warum hätte sie auch ausgerechnet in diesem Fall Rückgrat beweisen sollen?
Ohnehin lebt die Politik von der Kurzlebigkeit des Gedächtnisses und von daher können sich die Politiker sicher sein, dass dieses Thema schon bald wieder von anderen verdrängt wird. Für Tauss werden in dieser Ansicht andere Maßstäbe gelten. Für ihn ist die Sache gelaufen, was auch immer die Sache war.
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