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In dem Schreiben an die Suchmaschinen tauchen in erster Linie bekannte Forderungen auf. Die Suchmaschinen sollen nicht nur die Dauer ihrer Vorratsdatenspeicherung kürzen, sondern auch die Möglichkeiten zur Reidentifizierung anhand dieser Log-Daten reduzieren. Die bisher im Zusammenhang mit der Speicherung von Anwenderdaten unternommenen Versuche zur Anonymisierung der Nutzerdaten werden als unzureichend eingestuft. Wenig neu ist auch die Forderung, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch ein externes Audit überprüfen zu lassen.

Doch im Unterschied zu früheren Kontaktaufnahmen versucht die Arbeitsgruppe jetzt den Einsatz von Druckmitteln. Den angeschriebenen Suchmaschinen wird zusätzlich mitgeteilt, dass Kopien der an sie gerichteten Schreiben auch an die FTC sowie an die für Justizangelegenheiten zuständige Vizepräsidentin geht. Womit aus dem bisher eher folgenlosen Genörgele der Arbeitsgruppe plötzlich ein Politikum wird.

Denn die EU-Kommission ist am ehesten das, was man als Exekutive der Gemeinschaft bezeichnen könnte. Wenn jemand die Forderungen und Beschwerden der Datenschützer ernst nehmen muss, dann ist es die Kommission. Die FTC wiederum wäre der erste Ansprechpartner der Kommission, wenn es um eine an die Adresse der US-Regierung gerichtete Beschwerde wegen der Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften geht.

Wenn diese mutmaßliche Strategie der Datenschützer aufgeht, dann muss also die Kommission die Beschwerden wahrnehmen und selbst aktiv werden, wenn die Suchmaschinen wieder um die Datenschutzforderungen herum mäandern. Dazu muss die Kommission im Zweifelsfall zwar erst einmal prüfen, ob denn die Forderungen der Datenschützer überhaupt gerechtfertigt sind.

Doch es kann nicht schaden, wenn die Kommission auf diesem Weg dazu gebracht wird, Farbe zu bekennen - und zwar auch gegenüber den Gesprächspartnern in den USA.

 

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