Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!
Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!
Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.
04. Juni 2010
Im ersten Fall hatten der niederländische "Hoge Raad" (niederländischer Kassationsgerichtshof) und der "Raad van State " (Staatsrat) den Gerichtshof angerufen, um einen Rechtsstreit mit Ladbrokes zu klären, einem Anbieter von Quotenwetten. Dieses Unternehmen hat die Erlaubnis, solche Spiele in Großbritannien und Nordirland anzubieten, doch dieses Angebot erfolgt via Internet auch in den Niederlanden.
Dort aber hat nur "De Lotto" die Erlaubnis, Glücksspiele anzubieten, eine privatrechtliche Stiftung (Nonprofit), die ihre Überschüsse an dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen verteilt. Bezüglich dieser Stiftung hatte der Hohe Rat der Niederlande Zweifel, ob die nationale Regelung den europäischen Vorgaben genügt, wenn De Lotto erlaubt wird, das eigene Angebot durch neue Glücksspiele und durch Werbung auszuweiten.
Doch nach seiner Prüfung kommt der Gerichtshof zum Schluss, dass es sich um eine kontrollierte Expansion handelt, die "mit dem Ziel in Einklang stehen kann, Spieler, die als solchen verbotenen Tätigkeiten geheimer Spiele oder Wetten nachgehen, dazu zu veranlassen, zu erlaubten und geregelten Tätigkeiten überzugehen". Dies gibt der niederländischen Regierung also das Recht, einerseits das Glücksspielangebot zu bewerben und auszuweiten, während zugleich Konkurrenten vom niederländischen Markt ausgeschlossen werden.
Ladbrokes weiterer Einwand war es, dass dem Unternehmen in Großbritannien und Nordirland nach strengen Prüfungen zur Vermeidung von Betrug und Spielsucht bereits Zulassungen erteilt wurden, und dass diese Kontrollen und Garantien innerhalb der EU nicht verdoppelt werden dürfen. Doch dazu stellt der Gerichtshof fest, dass der Bereich der Glücksspiele in der EU nicht harmonisiert wurde, und dass deshalb eine nationale Regierung die Zulassung eines anderen Mitgliedsstaates nicht als hinreichende Garantie für den Schutz des Verbrauchers annehmen muss.
Ähnlich urteilt der Gerichtshof auch im Fall des Unternehmens Betfair, einem Anbieter von Sportwetten mit britischer und maltesischer Zulassung. Hier wird das Gericht noch einen Tick deutlicher und erklärt, dass die Mitgliedsstaaten über einen ausreichenden Ermessensspielraum verfügen, um das angestrebte Schutzniveau zu erreichen. Die Beschränkung der Freizügigkeit bezüglich des Dienstleistungsverkehrs muss demnach sogar dann als gerechtfertigt angesehen werden, wenn der Mitgliedsstaat die Zulassung nur einem öffentlichen Anbieter unter staatlicher Aufsicht oder nur einem privaten Veranstalter unter seiner Kontrolle erteilen würde.
Unterm Strich bedeutet dies, dass solange die Gemeinschaft keine gemeinsame Regelung des Glücksspielsektors beschließt, die Mitgliedsstaaten weiterhin ihre staatlichen Monopole behalten können. Ohne Rückhalt aus den Reihen der Mitgliedsstaaten ist es aber unwahrscheinlich, dass es zu einer Regelung auf EU-Ebene kommt.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




