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10. Juni 2010
Damit endet ein Rechtsstreit, der im Jahr 2005 mit der Verhaftung der vier Site-Betreiber und der Stilllegung des Rechners seinen Auftakt nahm. Egeda hatte die Site zur Anzeige gebracht, doch die Klage wurde bereits im vergangenen Jahr abgewiesen, weil keine Beteiligung der Site-Betreiber an den Tauschvorgängen nachgewiesen werden konnte.
Auch das Berufungsgericht bestätigt diese Auffassung, zumal die Site-Betreiber keinen finanziellen Vorteil aus dem Link-Tausch der Benutzer zogen. Die dort erzielten Werbeeinnahmen sind zwar eine Folge der Popularität der Site und damit mittelbar ein Ergebnis der dort ausgetauschten Links. Doch nach Einschätzung der Richter müsste sich ein finanzieller Vorteil aus Urheberrechtsverstößen unmittelbar aus diesen Verstößen ergeben.
Ansonsten macht das Gericht aber klar, dass es sich nach seiner Auffassung bei den Tauschvorgängen gar nicht um Straftaten handelt, wie sie die Kläger unterstellen. Im Urteil heißt es dazu, dass es schon "seit alter Zeit gebräuchlich ist, Bücher, Filme, Musik oder anderes zu verleihen". Der entscheidende Unterschied zwischen damals und heute bestehe darin, dass heute digitale Formate den Tausch beziehungsweise das Verleihen beschleunigen und in höherer Qualitätzulassen . Außerdem seien diese Vorgänge heute auf globaler Ebene möglich - doch sie finden auch in dieser Form ohne finanziellen Vorteil für die Beteiligten statt und stellen damit nach dem (spanischen) Gesetz keine kriminelle Handlung dar.
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