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USG machte vor Monaten erstmals auf sich aufmerksam, als das Unternehmen eine ähnlich groß angelegte Kampagne gegen Online-Piraten ankündigte, denen ebenfalls der illegale Download von Filmen vorgeworfen wurde.

Ermittlungen und Klagen gegen Online-Piraten sind nun nicht gerade eine neue Erscheinung in den USA. Doch die USCG übernimmt eine Art Rundum-Service für die Rechteinhaber und hat die Jagd nach Piraten kommerzialisiert. Das Unternehmen sammelt mit Hilfe bekannter Dienstleister die IP-Adressen von Rechnern, die sich beispielsweise am Torrent-Tausch beteiligen. Dann wird Klage gegen Unbekannt erhoben und auf Grundlage dieser Klage werden "Subpoenas" (Verfügungen) erwirkt, mit denen die Provider gezwungen werden, die Namen der Kunden zu nennen, die diese IP-Adressen zur fraglichen Zeit benutzt haben.

Sind diese Personen bekannt, folgt allerdings keine Klage, sondern ein außergerichtliches Schlichtungsangebot, in das viele Betroffene einwilligen, selbst wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind. Fehler sind bei solchen Ermittlungen an der Tagesordnung und oft lässt sich nicht mit Sicherheit nachweisen, wer für einen Download verantwortlich war. Doch das mit 2.500 Dollar dotierte Schlichtungsangebot ist im Vergleich zu einem unkalkulierbaren Prozessrisiko das kleinere Übel.

Auf dieses Prinzip haben auch schon die Anwälte der Film- und Musikindustrie gesetzt. Doch die von ihnen ebenfalls gesuchten gerichtlichen Auseinandersetzungen waren meist sehr viel aufwändiger als ursprünglich gedacht - und manchmal verliefen sie sogar erfolglos. Noch dazu hat sich dieses Vorgehen als nachteilig für das Image dieser Unternehmen erwiesen. Weshalb viele Rechteinhaber froh sein dürften, wenn Firmen wie USCG ihnen das schmutzige Geschäft abnehmen.

Schließlich werden die Rechteinhaber, die sich von USCG unterstützen lassen, mit 30% an den so erpressten Schlichtungssummen beteiligt. USCG dagegen behält 70% ein und hat mit dem schlechten Ruf keine Probleme. Und wie das Beispiel Hurt Locker zeigt, sind längst nicht nur mehr die Produzenten von Filmschrott an diesem Modell interessiert. The Hurt hat immerhin 6 Oscars erhalten, doch die Produzenten scheuen sich trotzdem nicht, die Dienste von USCG in Anspruch zu nehmen.

 

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