Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
18. Juni 2010
Geklagt hatte ein Polizist gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser die mit einem Pager geschriebenen Textbotschaften kontrolliert und gelesen hatte. Die Dienststelle wollte feststellen, ob die Polizisten der SWAP-Einsatztruppe (dem SEK vergleichbar) ihre Geräte über Gebühr benutzen. Das schien bei dem Polizisten der Fall, denn er hatte alleine in einem Monat 456 Botschaften während der Arbeitszeit verschickt, wovon etwa 400 privater Natur waren. Ein nicht unbeträchtlicher Teil soll sogar sexuell motiviert gewesen sein.
Der Polizist wollte das Ergebnis dieser Untersuchung aber nicht gelten lassen, weil er es als Verletzung seiner Privatsphäre durch den Arbeitgeber ansah. Seiner Meinung sind solche Botschaften wie das gesprochene Wort verfassungsrechtlich geschützt und nur eine richterliche Verfügung kann ein Abhören legalisieren.
In zweiter Instanz hatte das Berufungsgericht ihm auch bestätigt, dass eine Richtlinie der Dienststelle einen Schutz der Privatsphäre erwartbar macht. Denn der Polizist zahlte wie seine Kollegen ab einem bestimmten Kontingent an Botschaften pro Monat die Kosten für den Versand selbst. Daraus wurde nach Meinung des Berufungsgerichts ein gewisser Schutz der Privatsphäre ableitbar.
Doch der Supreme Court bestätigte diesen Schutzanspruch nicht. Nach Meinung der Richter war die Kontrolle durch den Dienstherren angemessen und "vernünftig". Da diese Entscheidung Grundsatzcharakter hat, werden US-Arbeitnehmer allgemein nun wohl besser darauf achten müssen, Textbotschaften nicht zu viele private Details anzuvertrauen.
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