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Die Fliege an der Wand war von einer Reihe von Banken der Urheberrechtsverletzung bezichtigt worden, weil der Dienst seinen Kunden die Firmen-Bewertungen und Börsen-Empfehlungen ihrer Analysten lieferte. Diese Informationen beziehungsweise diese fachmännischen Einschätzungen wollen die Banken aber zunächst ihren eigenen, zahlenden Kunden zur Verfügung stellen.

Die Kläger dulden es zwar, wenn die Presse diese Einschätzungen ebenfalls kolportiert und damit den Ruhm der Banker mehrt. Doch die Weitergabe über die Fliege ist den Klägern dann doch etwas zu zeitnah - und das Gericht teilte in erster Instanz tatsächlich diese Auffassung.

Doch Google und Twitter wollen dem Berufungsgericht nun vermitteln, dass es im Internet-Zeitalter nicht mehr möglich ist, die unmittelbare Verbreitung von Informationen zu stoppen. Es wäre nicht möglich, entsprechende Regeln zu entwickeln und durchzusetzen, mit denen verfügbare Informationen wirksam zurückgehalten werden können. Es wäre auch schwierig, eine angemessene Zeitdauer für die Dauer der exklusiven Berichterstattung festzulegen. Wenn etwa - wie vor Wochen geschehen - am Times Square in New York ein Bombenattentat geplant wurde, wie lange sollte dann die Berichterstattung darüber exklusiv einem Medium zugestanden werden?

 

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