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Der aus zwei Worten bestehende Absatz der Businessweek sagt zur Reaktion des Klägers alles: "Appeal Planned", die Revision des Medienkonzerns liegt bereits in der Schublade. Es war kaum zu erwarten, dass ein US-Gericht eine andere Entscheidung trifft, nachdem der viel kleinere Video-Dienst Veoh den Streit schon in mehreren Verfahren durchgefochten hat und jeweils einen Sieg erringen konnte.

Allerdings konnte im Fall Veoh der Streit nicht bis vor den Supreme Court geführt werden, denn Veoh hat sich zu Tode gesiegt. Die Kosten und Behinderungen durch das von UMG ausgehende Verfahren waren so hoch, dass Veoh Konkurs anmelden musste. Im Fall YouTube dagegen könnte nach der Berufung (in einigen Jahren?) der Streit vor dem höchsten US-Gericht landen und erst dann wird es richtig spannend.

Denn die "gewöhnlichen" Gerichte legen in aller Regel nur die Gesetze aus, der Supreme aber könnte über die Frage entscheiden, ob der Gesetzgeber mit der Haftungsfreistellung für Provider wirklich im Sinn hatte, dass Dienste wie YouTube entstehen können. Viacom ist sich sicher, dass der Gesetzgeber die systematische Urheberrechtsverletzung nicht unterstützen wollte und von Einzelfällen ausging, als er diese Klausel in das Urheberrechtsgesetz für das digitale Zeitalter einführte.

Doch selbst wenn sich die Richter dieser Einschätzung anschließen, ist das noch kein Sieg für Viacom. Ein Sieg wäre es erst, wenn der Supreme Court beispielsweise empfiehlt, das Gesetz neu zu formulieren und der Gesetzgeber diesem Wunsch nachkommt. Bis dahin werden aber noch einige ZillionenVideos bei YouTube und Co eingestellt.

 

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