LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Eine Verletzung seines geistigen Eigentums sieht Apple beispielsweise in der Nutzung des "Slide to Unlock" bei einigen HTC-Geräten. Damit ist die Bewegung über den Schiebeschalter auf dem Touchscreen gemeint, mit dem der Startbildschirm entsperrt wird. Weitere Patentverletzungen betreffen "Techniken des Power-Managements" (Bildschirmabschaltung?) sowie "Echtzeit-Anpassungen durch Änderungen der Display-Einstellung".

Diese Angaben dürften deutlich machen, dass es einerseits nicht um wirklich wesentliche Technologien geht, und dass es andererseits schwer sein wird, diese Patentverletzungen nachzuweisen. Gerade weil dieser Nachweis so schwierig zu führen ist, werden üblicherweise zwischen den Herstellern Abkommen auf Gegenseitigkeit geschlossen. Das heißt, die Vertragspartner gewährten sich gegenseitig Lizenzen zur Nutzung der jeweils geschützten Technologien, um unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Im Fall der Klage Apples gegen HTC geht es wohl aber gerade um diese Auseinandersetzung, der Streit ist das Ziel. Wobei Apple sicher daran gelegen ist, mit dieser Klage auch den HTC-Auftraggeber Google und dessen Android-Telefone zu treffen. Doch die bisher angeführten zehn Patente scheinen dafür nur eine wacklige Grundlage abzugeben, weshalb man jetzt vier weitere Schutzschriften nachlegt, um die Chancen zu erhöhen.

Ob man aber wegen der Verletzung eines Slide to Unlock-Schutzanspruchs ein Einfuhrverbot für HTC-Geräte erreichen kann, scheint dann doch etwas fraglich.

 

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.