Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
29. Juni 2010
Das betrifft insbesondere die Ortung der Geräte, die zur Zeit in den USA größtenteils ohne richterliche Anordnung erfolgen kann. Gerichte, die im über die Zulässigkeit, beziehungsweise die Verfassungskonformität dieser Möglichkeit entscheiden sollten, kamen zu unterschiedlichen Entscheidungen. Die US-Regierung unter Barack Obama vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Gesetzeslage keine richterlicher Verfügung notwendig macht. Eine "2703(d) order", mit der ein Ermittler bestätigt, dass seine Erkundigungen für ein laufendes Ermittlungsverfahren relevant sind, genügt demnach, um die Mobilfunkunternehmen zur Herausgabe der Informationen aufzufordern.
Doch eine breite Koalition von Unternehmen wie beispielsweise AT&T, Google und Microsoft stellt sich gegen diese Praxis. Das sicher auch aus der Überlegung heraus, dass ihre eigene Datensammlung der mobilen, beziehungsweise der Cloud-Nutzung dadurch für polizeiliche Untersuchungen zugänglich gemacht werden muss.
Aber die Polizei will ungern auf diese Ermittlungsmöglichkeiten verzichten. Sie argumentiert, dass mit einer Gesetzesänderung der Erfolg polizeilicher Ermittlungen und letztendlich das Leben von Kindern gefährdet wird, die sich in den Händen von Gewalttätern befinden. Kein neues, aber ein immer wieder wirksames Argument.
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