Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
06. Juli 2010
Es handelt sich dabei um den ersten Fall, bei dem das so genannte "Shill Bidding" eines eBay-Mitglieds zu einer gerichtlichen Strafe führt. Wobei es zunächst einmal schwer sein dürfte, solche Fälle überhaupt erst aufzudecken. Auch in diesem Fall war es nicht das Auktionshaus eBay, das den entscheidenden Hinweis gab. Vielmehr hatte der Täter einen Kleinbus zum Verkauf angeboten und dabei angegeben, das Fahrzeug habe eine Laufleistung von gerade 55.000 Meilen.
Tatsächlich musste der Käufer dann aber feststellen, dass der Wagen bereits 132.000 Meilen auf dem Buckel hatte. Er informierte die Behörden und dort scheint sich ein Beamter die Sache ganz genau angesehen zu haben. Er ließ sich von eBay Informationen über das Anwenderkonto des Verkäufers geben und stellte dabei wohl fest, dass dieser über zwei Konten verfügt, und dass der zweite Mitgliedsnamen im Fall des Kleinbusses auch in der Bieterliste auftauchte.
Wobei man sich schon fragen muss, wieso eBay in diesem Fall die Betrügerei nicht selbst erkennen konnte. Der Zusammenhang war ja offenbar leicht erkennbar und immerhin handelt es sich bei diesem Vorgehen nach britischem Recht sowohl im Handel mit Verbrauchen als auch im B2B-Bereich um eine Täuschung zum eigenen Vorteil - und somit um eine Straftat.
Doch möglicherweise ist man bei eBay in dieser Hinsicht
fatalistisch eingestellt. Denn das Urteil gegen den Shill Bidder wird
zwar zunächst einmal viele abschrecken und dazu bringen, von solchen
Maßnahmen abzulassen. Doch stattdessen werden nun zunehmend Bekannte,
Freunde und Verwandte die Preise in die Höhe treiben.
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