suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

In der Klage geht es unter anderem um die exklusive Vermarktung des iPhone in den USA über AT&T, beziehungsweise um das zum Schutz dieser Partnerschaft eingerichtete "Locking" der Geräte. Ein Simlock verhindert die Benutzung der Geräte mit anderen Mobilfunkunternehmen. Außerdem wird es erst durch ein Jailbreaking möglich, von Apple nicht genehmigte Software auf dem iPhone zu nutzen.

In beiden Punkten übt Apple absolute Kontrolle aus, allerdings wird es schwierig sein, Apple und AT&T deswegen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nachzuweisen. Immerhin haben die Kunden diesem Konstrukt mit dem Kauf- sowie dem Mobilfunkvertrag zugestimmt und es hätte durchaus Alternativen zu den Apple-Geräten gegeben.

Allerdings geht die Klage mit einem Argument noch weiter. Die Kläger geben an, dass sie trotz der Vertragslaufzeit von zwei Jahren auch noch danach verpflichtet sind, Kunde bei AT&T zu bleiben, weil es auch nach Ablauf dieses Vertrags keine Alternative gibt. Dies sei möglich, weil Apple insgeheim einen Fünfjahresvertrag exklusiv mit AT&T geschlossen hat.

Somit seien die Kunden auch noch nach den beiden Zwangsjahren de facto an AT&T gebunden. Wie inzwischen bekannt wurde, soll das iPhone in den USA ab dem kommenden Jahr auch über Verizon vertrieben werden.

 

 

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.