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Pro Werk werden nun also 2.250 Dollar Schadensersatz fällig. Wobei der Beklagte selbst eingestanden hat, hunderte von Musikstücken über Tauschbörsen gesammelt zu haben. Die 30 Werke, in denen es bei den Klagen von Sony-Bertelsmann, Warner Bros. und der Universal Music Group ging, waren das nachweisbare Ergebnis der Ermittlungen der Kläger.

Doch der Student wollte gemeinsam mit seinem Anwalt, dem Harvard-Professor Charles Nesson, einen Musterprozess. Es sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Nutzung von Tauschbörsen gar keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, sondern als "faire Nutzung" der Werke anderer zu werten ist. Außerdem sollte die Linie vertreten werden, dass der statutorische (d.h. der gesetzlich festgesetzte) Schadensersatz sich am tatsächlichen Schaden orientieren muss. Und da die Labels bei der Tauschbörsen-Nutzung keinen messbaren Schaden nehmen, sollte auch der statutorische Schadensersatz bei Null liegen.

Es überraschte allerdings nicht, dass sich das Gericht von diesen Argumenten nicht überzeugen ließen. Man sprach den Studenten schuldig und verdonnerte ihn zu einem statutorischen Schadensersatz von 22.500 Dollar pro Werk.

Was der gesetzlichen Obergrenze von 175.000 Dollar für den absichtsvollen Urheberrechtsverstoß mit Gewinnerzielungsabsicht schon sehr nahe kommt. Und was gerade nach der aktuellen Entscheidung der Richterin den Eindruck hinterlässt, als ob hier die Uneinsichtigkeit des Beklagten besonders hart abgestraft werden sollte.

 

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