Räucherstäbchen bei indilaya.de
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14. Juli 2010
Das klagende Unternehmen behauptet laut Reuters, dass eBay Technologien von XPRT bei dem Bezahldienst Paypal eingesetzt hat, die XPRT zuvor dem Auktionshaus selbst vertraulich demonstriert hatte. Darüber hinaus habe eBay versucht, diese Technologien in Patenten als eigene Entwicklung auszugeben. Es geht dabei um eine Patentschrift , die eBay im April 2003 eingereicht hat, also wenige Monate nach der Übernahme von Paypal durch eBay.
Allerdings bleibt dann die Frage offen, wieso XPRT erst jetzt wegen der Verletzung von sechs eigenen Schutzschriften klagt. Etwas unklar ist auch, warum in der Klageschrift geschrieben wird, dass eBay durch die Anmeldung eigener Schutzschriften die Patentierbakeit der Erfindungen zugibt. Wenn die von XPRT prioritätsfrüher beantragten Patente inzwischen zugeteilt sind und eBay die Inhalte dieser Patente in eigenen Schutzschriften plagiiert, dann dürfte sich die Frage nach der Patentierbarkeit gar nicht erst stellen.
Doch sowohl die späte Klage als auch die offenbar elaborierten Argumente lassen darauf schließen, dass hier ein schon lange schwelender Streit ans Tageslicht kommt, und dass es noch Einiges mehr zu diesem Konflikt zu sagen gibt.
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