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Anwältin Lisa Simpson hat zwar "ernsthafte Bedenken" wegen der Authentizität des Vertrags, der dem Gericht bei der Verhandlung vorgelegt worden war. Sie meint, man sei "unsicher", ob dieser konkrete Vertrag unterschrieben wurde. Doch sie bestätigt, dass es einen Vertrag zwischen Zuckerberg und Ceglia gegeben hat.

Der Kläger gibt an, damals im Jahr 2003 an einem Projekt mit dem Namen SteetFax gearbeitet zu haben. Es ging dabei um die Erfassung von Straßenfotos in einer Datenbank, zu der Versicherungen kostenpflichtig Zugang erhalten sollten. Google StreetView gab es damals noch nicht. Um dieses Projekt zu verwirklichen, startete er eine Ausschreibung für die notwendige Codierung und Zuckerberg war die billigste Hilfskraft, die sich meldete.

Der frischgebackene Student wollte 1.000 Dollar für den Job und soll außerdem über ein weiteres Projekt gesprochen haben, bei dem es um ein Jahrbuch für Harvard-Studenten ging. Dieses Projekt wolle er, Zuckerberg, gerne ausweiten. So soll es gekommen sein, dass der Vertrag nicht nur StreetFax, sondern auch Zuckerbergs eigenes Projekt als Gegenstand einer Investition einschloss.

Wenn die früheren Angaben des Klägers stimmen, dann kann er heute daraus einen Anteil von 84% auf Facebook ableiten. Warum es so lange gedauert hat, bis diese Forderung gestellt wurde, will der Kläger, beziehungsweise sein Anwalt nicht erklären. Auch die Frage, ob vor der Klage schon ein Anspruch gestellt wurde, lässt die Klägerseite unbeantwortet. Ein Fall, der wohl spannender wird, als man eingangs vermutet konnte.

 

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