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Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes dürften noch einige Liter Spreewasser durch Berlin laufen, auch wenn die SPD-Fraktion bereits ihre Zustimmung zu einem Entwurf für einen Beschluss des Abgeordnetenhauses gegeben hat. Der Beschluss ändert nichts daran, dass ein solches Gesetz der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf.

Doch auch jetzt kann man sich schon fragen, was genau dieses Gesetz verbieten soll. Beziehungsweise, in welchen Punkten der Schutzzweck der bisherigen Datenschutzgesetze ausgeweitet werden soll. Denn die deutschen Datenschützer zeigen sich jetzt schon recht zuversichtlich, dass StreetView auf Grundlage der bestehenden Gesetze Nachbesserungsbedarf aufweist.

Moniert wurde beispielsweise, dass die StreetView-Fahrzeuge ihre Fotos aus zu großer Höhe aufnehmen. Dieser Vorwurf dürfte sich etwa mit Hilfe der Gesetzeslage zur Panaramafreiheit begründen lassen. In vielen weiteren Punkten wie etwa der Darstellung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen sowie der Widerspruchsmöglichkeit hat Google bereits in den Verhandlungen mit den Datenschützern viele Zusagen gemacht.

Ein neues Gesetz wäre also im Grunde nur notwendig, um allgemein die Panoramafreiheit von Gebäuden für die kommerzielle Nutzung zu verbieten. Doch dagegen wird es absehbar Widerstand geben, denn eine solche Aufhebung der Panoramafreiheit würde es beispielsweise Zeitungen verbieten, ohne Genehmigung Bilder von Gebäuden zu veröffentlichen.

Probleme würde es dann etwa auch mit Microsofts visionärem Photosynth-Projekt geben, bei dem private Aufnahmen für ähnliche Darstellungen benutzt werden, wie man sie von StreetView her kennt. Sobald diese Privataufnahmen aber in ein kommerzielles Projekt überführt würden, wären sie nach dem Willen der Berliner Regierung zu verbieten. Dann allerdings hätten die Gesetzgeber weit übers Ziel hinausgeschossen.

 

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