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26. Juli 2010
Gronen empfiehlt in diesem Zusammenhang das kostenpflichtige Datenschutzpaket eines kommerziellen Anbieters. Es lohnt aber auch ein Blick auf den vor inzwischen 5 Jahren von Arne Trautmann im Lawblog veröffentlichten Vorschlag für eine Datenschutzerklärung. Veröffentlicht man keine Erklärung dieser Art, riskiert man es, die Kosten einer vielleicht mehrere hundert teuren Abmahnung übernehmen zu müssen. Oder man macht vor Gericht die noch teurere Erfahrung, dass Recht und Gerechtigkeit nur wenig miteinander zu tun haben.
"Der Westen" berichtete jedenfalls vor wenigen Tagen über den haarsträubenden Fall eines Anwalts und eines Notars aus Hagen, die nur aufgrund eines Staatsanwalts und dessen "pingeliger Gründlichkeit" nach nur wenigen Monaten aus dem Verkehr gezogen werden konnten. Zwischen Ende November 2007 und Anfang März 2008 soll der Anwalt alleine 280 eBay-Abmahnungen verschickt haben und dabei 35.000 Euro an Einnahmen erzielt haben. Als "Auftraggeber" diente ein Pärchen, das bei eBay mit Textilien handelte und als Gegenleistung für die Auftragsvergabe von dem Anwalt die Hälfte der Einnahmen erhielt.
Nachdem der Anwalt die Masche aufgeben musste, weil der Fall im Internet zu große Wellen schlug, sprang offenbar ein Notar in die Bresche und übernahm sowohl das Abmahngeschäft als auch das Strohmann-Pärchen. Wobei beide Juristen vor Gericht beteuerten, mit dem Pärchen keine Absprachen über die Gebühren getroffen zu haben. Die beiden Juristen haben nun zwar ihre Strafen erhalten, doch am Grundproblem der Abmahnpraxis in Deutschland ändert sich dadurch nur wenig.
Denn nur die Möglichkeit, die Kosten der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA-Abmahnung) auf den Abgemahnten abzuwälzen, macht dieses Geschäftsmodell möglich. Und deswegen muss jetzt auch wieder davor gewarnt werden, dass eBay-Wettbewerber sich durch eine fehlende Datenschutzerklärung benachteiligt sehen könnten.
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