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Damit sollte der Fall, der mit einer Klage gegen Facebook begonnen hatte, nun endlich abgeschlossen sein. Die Klage gegen Facebook war schon im vergangenen Jahr eingestellt worden, weil sich der Dienst auf seine Haftungsfreistellung als Provider berufen konnte. Die Klage gegen die vier Mitschüler blieb aber aufrecht erhalten, denn die Eltern sahen den guten Ruf ihrer Tochter verletzt.

Über sie wurden in der geschlossenen Gruppe hanebüchene Geschichten über angebliche AIDS- und Syphilis-Erkrankungen erzählt, über ihren Sex mit Pferden, über ihre angebliche Nutzung harter Drogen sowie über ihre Verwandlung in Teufelsgestalt. Teile dieser Gesprächen waren dem Mädchen aus der Gruppe heraus zugetragen worden.

Die Eltern des Mädchens klagten ansonsten auch gegen gegen die Eltern der Jugendlichen, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten und die Jugendlichen mit einem "gefährlichen Instrument" - gemeint sind Internet-Computer - alleine ließen.

Doch alle diese Vorwürfe wurden vom Gericht als irrelevant abgewiesen. Die wilden Geschichten der Mitschüler, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, sind nach Einschätzung des Gerichts als unreifes Geschwätz erkennbar, das vielleicht auf die eigenen Unsicherheiten der Jugendlichen schließen lässt, das aber keine Fakten, beziehungsweise Tatsachenbehauptungen enthält. Damit sind diese Aussagen höchstens als Schikane oder als Mobbing einzustufen, aber nicht als Diffamierung.

Den Vorwurf der Vernachlässigung an die Adresse der Eltern wischte das Gericht ebenfalls vom Tisch. In heutigen Zeiten, wo Computer allgegenwärtig sind, wäre es für die Eltern eine nicht zu rechtfertigende Verantwortung, wenn man die Computer-Nutzung durch die Kinder allgemein für gefährlich erklären würde.

 

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