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Das Magazin hatte alle Informationen verlangt, die zu diesem Fall vorliegen. Die Vermutung, dass die für Wettbewerbsangelegenheiten zuständige Handelsaufsicht einer Beschwerde von Adobe nachgeht, war im Mai aufgekommen. Damals berichteten Bloomberg und das Wall Street Journal über eine Beschwerde Adobes, nachdem Apple erklärt hatte, dass Apps auf Flash-Basis keinen Zugang zum iTunes Store erhalten.

Dass es diese Beschwerde Adobes gibt, wird von der Handelsaufsicht somit zwar nicht direkt bestätigt. Doch die Anfrage des Wired-Magazins bezog sich auf diese Beschwerde und wie es in dem Antwortschreiben heißt, hat man in diesem Zusammenhang 189 Dokumente gefunden, die aber alle von der FoIA-Regelung ausgenommen sind. Sie haben demnach zwar etwas mit dem Konflikt zwischen beiden Parteien zu tun, doch es ist abzusehen, dass ihre Herausgabe die Ermittlungsarbeiten der Behörde stören könnten.

Was zwar noch nicht bedeutet, dass Adobes Beschwerde angenommen wird. Doch es wird damit immerhin klar, dass diese Beschwerde nicht rundweg abgelehnt wurde. Man hat wohl die Notwendigkeit erkannt, dieser Beschwerde nachzugehen. Obwohl vielfach davon ausgegangen wird, dass eine solche Beschwerde nur dann Erfolg haben könnte, wenn Apple über eine marktbeherrschende Position verfügt.

 

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