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10. August 2010
Über den Streit mit den deutschen Datenschützern werden in der Pressemitteilung keine weiteren Angaben gemacht. Doch es werden Hinweise auf ein neues Verfahren gegeben, mit denen Mieter und Hauseigentümer schon vor dem Start Gelegenheit erhalten, die Veröffentlichung von Bildern ihrer Wohnhäuser zu verbieten. Diese neue Funktion entspricht in etwa dem Punkt 4, den der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar als "Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View" veröffentlicht hat.
Dort heißt es: "Google hat verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist eine Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs".
Die neue Funktion unter www.google.de/streetview, die ab kommender Woche starten soll, soll Mietern und Eigentümern der betroffenen Städte die Gelegenheit geben, ihr Haus auf einem Satellitenbild zu identifizieren. Die Bilder unter der angegebenen Adresse werden dann von Google unkenntlich gemacht. Ähnlich verfährt das Unternehmen mit den bereits eingegangenen Meldungen zu Anwesen in den 20 Städten.
Zu Wohnadressen außerhalb dieser Städte kann auch weiter das schriftliche Einspruchsverfahren genutzt werden und Google sichert zu, dass auch nach dem Start die Beschwerde- beziehungsweise Meldemöglichkeit weiterhin aufrecht erhalten bleibt.
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