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Das wurde von beiden Unternehmen heftig dementiert. Eine vertragliche Vereinbarung hätte als Missachtung der Aufsichtsbehörde FCC interpretiert werden können. Doch auch so zeigt sich die Behörde von dem neuen Vorschlag nur mäßig begeistert. Einer der Kommissare kritisiert den Vorschlag sogar ganz offen, denn er sieht in dem Papier nicht den entscheidenden Punkt: Die Ermächtigung der FCC, die Kontrolle über die Einhaltung der Netzneutralität wahrzunehmen, wie sie von der FCC definiert wird.

Anliegen der FCC ist es, die Netzneutralität durch die Möglichkeit staatlicher Einflussnahme zu garantieren, also durch Regulation. Das kann entweder auf Basis von (neuen) Gesetzen geschehen, oder die Aufgabenbeschreibung der Behörde muss wieder um die Kontrolle über den Breitbandbereich erweitert werden. Diese Kontrolle musste die Behörde unter der Regierung von George W. Bush aufgeben.

Ein neues Gesetz durch den Kongress zu bekommen, ist allerdings kein einfaches Vorhaben und vor allem sehr zeitintensiv. Die "kleine" Lösung, den FCC-Aufgabenbereich zu erweitern, stellt sich zwar etwas einfacher dar. Doch dazu müsste Konsens mit allen relevanten Gruppen gefunden werden. Etwa darüber, was die FCC im konkreten Fall regeln darf. Hierzu liefert der Vorschlag von Google und Verizon zwar Ansätze. Doch die gehen der FCC nicht weit genug.

Google und Verizon beschränken das Konzept der Netzneutralität beispielsweise auf die drahtgebundene Internet-Nutzung. Hier soll dem Anwender eine diskriminierungsfreie Übertragung legaler Daten zugesichert werden. Das hieße unter anderem, dass beispielsweise Bit Torrent-Datenverkehr nicht ausgebremst werden dürfte. Es würde auch bedeuten, dass etwa YouTube-Videos nicht schneller transportiert werden als andere, und dass YouTube für eine beschleunigte Übertragung auch nicht zur Kasse gebeten werden darf.

Die FCC wäre ermächtigt, diese Form der Netzneutralität zu überwachen. Insoweit wäre eine wichtige Forderung der Neutralitäts-Befürworter erfüllt. Doch Google und Verizon machen zwei wichtige Ausnahmen von der Regel. Die mobile Breitband-Kommunikation muss von der Regelung ausgenommen bleiben sowie neuartige Dienste, die im Festnetz noch entstehen könnten.

Anliegen der FCC war es jedoch, auch die mobile Kommunikation zu regulieren. Sonst könnte - um es überspitzt aber konkret zu veranschaulichen - eine Partnerschaft zwischen Google und Verizon dazu führen, dass auf den von beiden angebotenen Android-Telefonen alle Online-Dienste der Suchmaschine schnell und komfortabel zu bedienen sind, während alle anderen Internet-Inhalte nur im Schneckentempo auf das Smartphone gelangen.

Auch die Ausnahmeregelung für den "Wireline"-Bereich dürfte der FCC nicht gefallen. Denn hier bietet sich ein Schlupfloch, mit dem die Neutralitäts-Garantie umgangen werden könnte. Wer wollte es dann beispielsweise einem Netzwerk-Anbieter verbieten, einen proprietären Zugang zu einem Video-Dienst zu schaffen, über den die Videos von YouTube und Co. besonders schnell transportiert werden - solange YouTube und Co. für diesen Transportkanal auch zusätzlich zahlen? Solange sich das Ganze "außerhalb des Internet" abspielt, wäre von Seiten der FCC kein Einwand möglich.

Kurz: Google und Verizon haben einen Vorschlag gemacht, der kaum Hoffnung auf Zustimmung durch die FCC hat. Der aber gleichzeitig konkreter wird als alles, was der Diskussionsaufruf der Behörde bisher zustande bringen konnte. Vor allem hat der Vorschlag der beiden Unternehmen den Vorteil, die Diskussion wieder in die Öffentlichkeit zu bringen. Denn in den letzten Monaten liefen die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Jetzt ist das Thema wieder im Blickpunkt.

 

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