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12. August 2010
Dass es einen Revisionsantrag geben wird, wurde von Viacom schon unmittelbar nach dem Urteilsspruch angekündigt. Im Grunde stand die Berufung sogar schon vor dem Urteil fest, denn die Mehrheit der Prozessbeobachter konnte davon ausgehen, dass die Klage Viacoms in erster Instanz abgewiesen wird. Die Entscheidung des Bundesgerichts entspricht der gängigen Spruchpraxis in den USA und folgt dem Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes DMCA.
Darin werden Provider wie YouTube von der Haftung für Urheberrechtsvergehen ihrer Benutzer freigestellt, sofern sie auf "Takedown Notices" der Urheber so schnell als möglich reagieren und die fraglichen Inhalte umhegend entfernen. Den YouTube-Benutzern steht es in solchen Fällen frei, selbst gegen die Rechteinhaber gerichtlich vorzugehen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Auch der YouTube-Konkurrent Veoh hatte auf die Unterlassungsforderungen immer schnell reagiert und wurde im vergangenen Jahr vom Berufungsgericht in einem von Universal angestrengten Rechtsstreit freigesprochen. Womöglich hätte Universal diese Niederlage ebenfalls nicht akzeptiert und den Supreme Court angerufen. Doch diese Möglichkeit war verbaut, weil Veoh sich aufgrund der Klage finanziell übernommen hatte und ein Insolvenz-Verfahren eingeleitet wurde.
YouTube dagegen hat Dank der Unternehmensmutter Google tiefere Taschen und wird auch die 2. Instanz problemlos überstehen. Wobei es wiederum absehbar ist, dass Viacom eine Niederlage einfahren wird. Doch das ist bereits einkalkuliert. Der Kläger hat schon erkennen lassen, dass er eine Entscheidung vor dem Supreme Court sucht. Denn nach Ansicht von Viacom wird der fragliche Passus des DMCA nicht im Sinne des Gesetzgebers interpretiert.
Als nämlich der US-Kongress Ende der 90er Jahre den DMCA verabschiedete, gab es Dienste wie YouTube noch gar nicht. Sie wurden nach Ansicht von Viacom sogar erst möglich, weil sie eine Gesetzeslücke systematisch ausnutzen und ihre Benutzer zu Urheberrechtsverletzungen verleiten. Eine Einschätzung, die vielleicht gar nicht so weit neben der Realität liegt, denn es ist unwahrscheinlich, dass die Gesetzgeber damals in den Unterlassungsforderungen (Takedown Notices) ein ritualisiertes Standardverfahren sehen wollten, das massenhaft eingesetzt werden muss.
Doch wenn sie das nicht wollten, dann haben sie das Gesetz schlecht formuliert und daran wird auch der Supreme Court kaum etwas ändern. Aufgabe der Gerichte ist es schließlich, Gesetze zu interpretieren, nicht sie für wirkungslos zu erklären. Es sei denn, sie verstoßen gegen andere Rechte und werden für wirkungslos erklärt. Auf diese Möglichkeit zu setzen, ist allerdings sehr hoch gepokert.
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