LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

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Das Online-Tool betrifft dabei in erster Linie Verbraucher in jenen 20 Städten Deutschlands, die zuerst in Street View sichtbar werden sollen. Für sie besteht diese Möglichkeit nur bis zum 15. September, 24:00 Uhr, denn Google benötigt dann auch noch einige Zeit, die Anträge vor dem eigentlichen Start zu bearbeiten. Erstaunlich oft wurde diese Fristsetzung übrigens missverstanden.

Auch nach dem genannten Datum haben die Bewohner der bei Street View abgebildeten Gebäude Gelegenheit, eine Unkenntlichmachung zu verlangen. Nur eben nicht mehr über das Online-Tool, wenn sie in einer der 20 größten Städte Deutschlands wohnen. Die Einwohner dieser Städte können aber auch noch nach dem Start per Mail oder postalisch eine Unkenntlichmachung verlangen. Und wer außerhalb dieser Städte wohnt, kann auch nach dem 15. September noch das Online-Tool benutzen.

Allerdings scheint absehbar, dass auch an diesem Verfahren Kritik geübt wird. Denn die Benutzer des Systems werden nicht nur aufgefordert, ihre postalische Adresse anzugeben, an die dann zur Bestätigung ein Schreiben mit Verifizierungscode verschickt wird. Die Benutzer sollen auch eine Mail-Adresse für einen Bestätigungs-Link angeben und sie sollen beschreibende Angaben zu ihrem Gebäude machen. Letzteres ist notwendig, da die Unkenntlichmachung des Bildmaterials händisch erfolgt und die von Street View aufgezeichneten Fotos nicht zwingend die Hausnummer erkennen lassen.

Doch für viele Benutzer wird sich das so darstellen, dass sie zum Schutz ihrer Privatsphäre weitere Daten preisgeben müssen. Ein schwer zu lösendes Problem, das muss man schon sagen. Google versucht durch sanften Druck bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Man stellt sich den Anträgen auf Unkenntlichmachung keineswegs entgegen. Doch zugleich weist man darauf hin, dass diese Entscheidung unumkehrbar ist. Wer sein Gebäude bei Street View unkenntlich machen will, trifft eine endgültige Entscheidung.

Wie wird man diese finalen Worte wohl in fünf Jahren umschiffen, wenn die heutigen Antragssteller längst an andere Orte gezogen sind?

 

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