Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
18. August 2010
Dieses Patent sieht Apple durch einige HTC-Geräte auf Android-Basis verletzt. Denn auch bei ihnen kann der Benutzer auf dem Touchscreen eine Schiebebewegung ausführen, um die Geräte zu entsperren. Wegen dieser und anderer Patentverletzungen klagt man gegen HTC, wobei sich der Eindruck aufdrängt, dass es hier weniger um Schutzrechte als vielmehr um die Behinderung eines Wettbewerbers geht.
Ob Patente dieser Art überhaupt gerechtfertigt sind, ist dabei nach wie vor ein Streitpunkt. Nach US-Patentrecht ist es jedenfalls gerechtfertigt, derart einfache Mechanismen oder besser gesagt Design-Merkmale zu schützen. Wobei noch die Frage ist, ob sich nicht doch noch ein Nachweis für eine prioritäre Nutzung des Mechanismus nachweisen lässt. Das gilt auch für ein zweites gerade zugewiesenes Patent, bei dem es um das Pop-Up der Buchstaben auf der Touchscreen-Tastatur geht.
Doch wenn sich kein Nachweis für eine frühere Nutzung des Slide-Patents finden lässt, dann werden HTC beziehungsweise der Android-Entwickler Google gezwungen sein, zumindest auf den Schieber zu verzichten.
Wie es sich im Fall Nokia verhält, bleibt abzuwarten. Denn auch Nokia nutzt inzwischen das Slide-Verfahren, um etwa eingehende Anrufe anzunehmen. Allerdings hat Nokia selbst auch vor wenigen Monaten mehrere Patentverletzungen durch Apple moniert. Möglicherweise wird es in diesem Fall also zu einem Austausch der Patent-Pools auf Gegenseitigkeit kommen.
Eine Möglichkeit, die im Rechtsstreit zwischen HTC und Apple auch nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Allerdings stimmt es bedenklich, dass diese Anhäufung von Schutzrechten die Entstehung kleinerer Konkurrenten systematisch ausschließt. "Mitspielen" darf nur, wer selbst schon über genügend Patente verfügt.
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