Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
18. August 2010
Ganz klar zu beurteilen ist die Entscheidung Apples nicht, denn Grooveshark folgt keinem der bekannten Modelle des Online-Musikgeschäfts. Bei dem Dienst ist es unter anderem möglich, Musik nach Titeln, Alben oder auch Künstlernamen zu suchen und dann als Stream anzuhören. Musikempfehlungen und ein Radioangebot gehören ebenfalls zum Angebot.
Die gehörte Musik allerdings kann nach dem Vorbild von YouTube von einem beliebigen Anwender hochgeladen worden sein. Grooveshark folgt dabei dem ebenfalls von YouTube vorexerzierten Modell und bietet den Rechteinhabern an, im Fall eines Verstoßes gegen das Urheberrecht sofort zu reagieren und das bemängelte Werk aus der Sammlung zu entfernen. Gleichzeitig bietet Grooveshark aber auch an, für die Abspielrechte zu zahlen.
Doch wie sich das in der Praxis gestaltet, ist ein wenig unklar. Denn wenn ein bemängeltes Stück nach dem amerikanischen Urheberrechtsgesetz DMCA über eine Unterlassungsforderung (Takedown Notification) entfernt wurde, kann es theoretisch sofort wieder eingestellt werden. Grooveshark sperrt zwar im Wiederholungsfall das Konto des Uploaders. Doch der Upload des Stücks ist von einem anderen Konto weiterhin möglich. Und falls der Titel via Filter gesperrt sein sollte, findet sich ein Musikstück oft unter einem leicht veränderten Eintrag wieder (z.B. Pink Fl0yd statt Pink Floyd).
Das bringt die Rechteinhaber nicht nur in Rage, sondern auch in die schwierige Situation, von Grooveshark im Zweifelsfall Lizenzgebühren anzunehmen, die unter den Erwartungen liegen. Das britische Label EMI hat das nicht akzeptiert und gegen Grooveshark geklagt. Doch diese Klage wurde im Rahmen einer Schlichtung eingestellt, deren Konditionen verständlicherweise vertraulich blieben.
Die von Universal im Januar angestrengte Klage könnte ähnlich enden. Doch bisher ist das Verfahren nicht abgeschlossen und Universal hat sich laut Grooveshark auch bei Apple beschwert. Worauf Apple mit einem Rauswurf Groovesharks reagierte.
Das zu beurteilen, ist wie gesagt nicht einfach. Die rechtliche Lage - das muss man zur Zeit so sagen - ist eigentlich eindeutig und spricht für Grooveshark. Apple wäre demnach nicht gezwungen, der Beschwerde von Universal Folge zu leisten. Doch Apple ist als Betreiber des iTunes Store nicht nur Geschäftspartner von Grooveshark, sondern auch Geschäftspartner des wesentlich mächtigeren Labels. Dem iPhone-Hersteller kann es daher nicht um die Haftungsfreistellung bei Urheberrechtsverstößen gehen. Er muss auch darauf achten, seinen Vertrag mit Universal zu erhalten.
Wie man sieht, ist es schon eine schwierige Situation, sich mit allen gut zu stellen. Die enttäuschten Grooveshark-Nutzer haben in diesem Fall wohl die schlechteren Karten gehabt. Doch ihre Reaktion ist eindeutig. Sie verlangen in vielen Postings von Grooveshark eine Apps-Version für Cydia. Also eine Anwendung, die nach einem Jailbreak des iPhone auch ohne Apples Genehmigung genutzt werden kann.
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