suedtirol-wellnessWellness Südtirol

In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Wie schon am Dienstag vermutet, können die bei diesem Verfahren verlangten Daten selbst auch wieder als Einblick in die Privatsphäre interpretiert werden. Benutzer, die ihr Haus bei Street View entfernt sehen möchten, müssen in dem Online-Antrag ihre postalische Adresse angeben, eine Mail-Adresse sowie beschreibende Angaben zu dem Gebäude. Diese Daten sind einerseits notwendig, um das richtige Objekt aus der Bilddatenbank zu löschen. Andererseits liefern sie der Suchmaschine Daten an die Hand, um damit den Datenbestand der Suchmaschine zu verringern.

Ein Paradoxon, wie es zunächst scheint. Doch wie sonst sollte es Google möglich sein, dem Löschwunsch nachzukommen? Um dieses Problem zu lösen, hat Google mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten vereinbart, die Vorgaben des Datenschutzes zu beherzigen. Das bedeutet, dass alle in diesem Verfahren gesammelten Daten sicher verwahrt bleiben, dass die Daten nur dem genannten Zweck dienen, dass sie nach der Bearbeitung der Anträge "im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche" gelöscht werden und dass sie bis zu diesem Zeitpunkt auch nur zum Zweck der Dokumentation aufbewahrt bleiben.

Außerdem soll sich "der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen", dass alle Versprechen eingehalten werden. An diesem letzten Zugeständnis zeigt sich zumindest Eines: Google sucht inzwischen den Kontakt zu den Datenschützern und ist - wie die aktuelle Pressemitteilung zeigt - auch bereit, sich deren Forderungen zu beugen. Das war nicht immer so.

 



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.