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24. August 2010
Der Spiegel-Artikel zeigt sich dabei zwanghaft bemüht, aus diesem Patent eine Missachtung des Datenschutzes zu konstruieren. Er lässt dabei aber außer acht, dass es in der Schutzschrift um die Patentierung einer Kombination verschiedener technischer Verfahren geht und nicht um ein Einsatzbeispiel aus der Praxis. Man kann davon ausgehen, dass der Anwender beim praktischen Einsatz des Patents vor der Aktivierung um seine Zustimmung gebeten wird.
Kein iPhone wird den eigenen Diebstahl an den Besitzer oder gar an die Polizei melden, wenn der Eigentümer nicht zuvor genau das von dem Gerät verlangt hat. Es geht sogar aus dem Patent hervor, dass der Benutzer freie Wahl hat, etwa über die Art der zu ergreifenden Maßnahme, oder über die zu informierende Person frei zu entscheiden.
Doch die ganze Betulichkeit in Sachen "verletzter Datenschutz" kann sowie nicht darüber hinweg täuschen, dass es den Kritiküssen nur um die Jailbreak-Komponente des Patents geht: Das Patent beschreibt, dass ein Jailbreak, beziehungsweise ein Sim-Unlock als "Missbrauch" verstanden werden kann. Und die Sensationspresse macht daraus ein Patent, mit dem freigeschaltete Telefone gesperrt werden können.
Dabei ist die Situation zumindest in den USA ganz klar: Das Copyright Office hat den Jailbreak von Telefonen gerade erst für zulässig erklärt und für das Unlocking der Geräte gibt es schon seit dem Jahr 2006 eine Ausnahmereglung im US-Urheberrechtsgesetz. Das heißt, wenn Apple ein für Anwendungen freigeschaltetes (Jailbreak) oder Sim-entsperrtes Gerät eines Anwenders aus der Ferne beispielsweise blockieren würde und dies nicht umgehend rückgängig macht, dann handelt Apple rechtswidrig und riskiert eine (Sammel-) Klage.
Dennoch tut Apple gut daran, ein Jailbreak, beziehungsweise ein Unlocking als möglichen Hinweis auf einen Diebstahl zu interpretieren. Denn selbst wenn ein iPhone-Dieb es könnte, würde er kaum das iTunes-Konto oder den AT&T-Vertrag des bestohlenen Vorbesitzers weiter benutzen. Um das Gerät weiterverkaufen oder selbst benutzen zu können, wäre ein Jailbreak und ein Unlocking die sinnvollste Lösung. Sonst wäre die Gefahr zu groß, über die Sicherheitsmechanismen von Apple oder AT&T gefasst zu werden.
Es wäre also absolut sinnvoll, wenn ein iPhone-Benutzer sein Gerät instruieren könnte, sich im Fall eines Jailbreak oder eines Unlocking beispielsweise selbst zu deaktivieren oder einen Warnruf an einen bestimmten Empfänger abzusetzen. Ebenso sinnvoll wäre es, diese Sicherheitsfunktion zu deaktivieren, wenn man selbst eine Entsperrung des Gerätes plant.
Doch für die Kritiker scheint klar, dass dieses Sicherheitsverfahren unausweichlich zum nicht-vermeidbaren Teil der Geräte wird. Was verständlich ist, denn ohne diese Prämisse gibt es kein Spyphone und damit keine Schlagzeile.
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