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Erst hatte eine diensthabende Staatsanwältin am Freitag vor zwei Wochen die Anzeige zweier Frauen aufgenommen und Haftbefehl gegen den Wikileaks-Sprecher Julian Assange wegen Verdachts der Vergewaltigung erlassen. Das widerrief die Chefanklägerin schon am nächsten Tag und erklärte kurz darauf, dass gegen Assange nur wegen einer nicht-sexuell motivierten Belästigung ermittelt wird. Nun aber wird auch diese Entscheidung widerrufen und es wird erneut gegen Assange ermittelt - wegen des Verdachts auf Vergewaltigung.

Eine nähere Begründung wie sie zu dieser Entscheidung kommt, liefert Marianne Ny als Direktorin der Staatsanwaltschaften nicht. Doch das ist verständlich, denn bei Sexualdelikten wird aus Rücksicht auf die Opfer auf die Weitergabe von Informationen weitgehend verzichtet. Das betrifft beispielsweise auch die Polizeiberichte, auf deren Basis die Daily Mail gerade erst berichtete.

Diese Berichte waren weitgehend geschwärzt und intime Details waren kaum erkennbar. Dennoch leitete die Zeitung aus den Angaben ab, dass Assange sexuellen Kontakt zu beiden Frauen hatte, und dass die Nicht-Benutzung eines Kondoms den Anlass zur Anzeige gab. Wobei demnach aber auch eine Rolle spielte, dass beide Frauen sich durch Assanges Beziehung zu beiden in irgend einer Form verletzt fühlten.

Soweit der Blick auf die höchst unklaren und bisher einseitig dargestellten Details, an denen sich wohl noch nichts geändert hat. Doch durch die erneute Aufnahme eines Verfahrens wegen Vergewaltigung gerät der Wikileaks-Sprecher nun wieder unter einen Verdacht, den er so schnell nicht loswerden wird. Für ihn dürfte nach wie vor feststehen, dass es sich bei dem Ganzen um eine Verleumdungskampagne handelt. Doch das zu beweisen, wird ihm schwerfallen.

 

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