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Daneben haben auch die beiden Preisvergleicher TradeComet und myTriggers eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Die drei Unternehmen sehen sich bei den Ergebnissen regelmäßig beziehungsweise systematisch benachteiligt. Und zwar sowohl bei den bezahlten (Adwords) als auch bei den nicht-bezahlten (organischen) Ergebnissen der Suche.

Google begegnet dem mit dem Argument, dass gute oder schlechte Ergebnisse bei der Google-Suche auch das Ergebnis der Qualität dieser Seiten sind. Es stimme nicht, dass Google Wettbewerber wie die vertikalen Suchmaschinen benachteilige. Im Gegenteil sei es sogar so, dass die Sites der konkurrierenden Unternehmen Amazon, Shopping.com und Expedia häufig sehr gute Ergebnisse bei Google erzielen und sehr weit oben in den Ergebnislisten landen.

Dem könnten die Kläger allerdings entgegensetzen, dass Amazon, Shopping.com (eBay) und Expedia kaum als echte Konkurrenten Googles zu bezeichnen sind. Vielmehr wurde gerade berichtet, dass diese drei Unternehmen zu den wichtigsten Werbepartnern der Suchmaschine gehört. Dieses Argument ist also zu entkräften.

Doch Google vermutet ohnehin, dass sich hinter den Beschwerden die Stör-Manöver eines ganz anderen Konkurrenten verbergen. Auch bei den Wettbewerbsbeschwerden in Europa geht das beklagte Unternehmen davon aus, dass ein Zusammenhang zu Microsoft besteht. Neben den bereits bekannten Verbindungen zwischen Microsoft und Foundem weist Google daraufhin, dass auch die beiden anderen Beschwerdeführer in Texas durch Kanzleien vertreten werden, die Microsoft nahestehen.

 

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