LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

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Insgesamt sieben verschiedene Klagen wurden schließlich in einem Verfahren zusammengefasst. Einen Teil der Summe wird das Unternehmen an nicht näher spezifizierte Organisationen zahlen, die sich dem Online-Datenschutz verschrieben haben. Wie viel das unterm Strich sein wird, ist ebenfalls noch unbekannt. Denn jetzt dürfen erst einmal die mit dem Fall betrauten Anwaltskanzleien ihre Ansprüche anmelden. Bei Stundensätzen von meist vielen hundert Dollar und etlichen beteiligten Kanzleien sind schnell ein paar Milliönchen verbraucht. Wie sich vor Tagen in einem anderen Fall zeigte, kann es schon 10.000 Dollar kosten, alleine die anwaltliche Rechnung zu schreiben.

Dafür haben die Anwälte ansonsten herzlich wenig zu Wege gebracht. Einer der Hauptkritikpunkte der Kläger war es, dass ein per Voreinstellung aktivierter neuer Dienst der Suchmaschine sich der Nutzerdaten des bereits vorhandenen Dienstes Google Mail benutzen konnte. Das ist im Grunde jetzt noch so, denn Google Buzz ist immer noch Teil von Google Mail und per Voreinstellung aktiviert. Vor der Deaktivierung auch des ungenutzten Google Buzz wird ausdrücklich gewarnt, weil damit auch das Google Profile gelöscht wird - was nicht unbedingt nötig wäre.

Google ist aber hinsichtlich der Entwicklung des "sozialen" Internet ins Hintertreffen geraten und muss wohl auf solche Zweitverwertungen setzen, um das eigene Momentum zum Anschieben der neuen Dienste zu benutzen. Was jedoch letztlich nicht gelungen ist. Vielleicht sogar, weil Benutzer durch die hemdsärmelige Einführung (z.B. automatische Bestimmung der Follower) abgeschreckt wurden.

Doch das alles war nicht das Problem der Sammelklagen. Diese Klagen, ausgeheckt und beantragt von Jura-Studenten, sollten nicht den Verbraucherschutz stärken. Sie dienten nur der Profilierung der Beteiligten und der rechtlichen Verwertung des Googleschen Datenschutz-Disasters. Die Verletzung der Privatsphäre war nur ein dafür notwendiges Mittel zum Zweck.

 

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