suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Nicht erst seit dem Aufkommen des Internet versuchen internationale Glücksspielunternehmen die in vielen Ländern zu findenden Glücksspielmonopole aufzubrechen. Sie können beispielsweise leicht höhere Gewinnausschüttungen versprechen, weil die staatlichen Hüter der Monopole sich quasi ungeniert an den Spieleinsätzen bedienen können. Ein staatliche Einnahmequelle mit langer Tradition, denn es war Giacomo Casanova, der Friedrich dem Großen eine staatliche Lotterie empfohlen hatte, um die leeren Staatskassen wieder zu füllen.

In den letzten Jahren wurde der Druck von den internationalen Anbietern erhöht, denn das World Wide Web in Verbindung mit Online-Zahlungsmitteln verspricht der Branche ein Milliardengeschäft. Doch die Gerichte der europäischen Mitgliedsstaaten sowie der von ihnen angerufene Europäische Gerichtshof blieben eisern: Das Verbot ausländischer Wettunternehmen und Lotterien verstößt zwar gegen die den Europäern versprochene Freizügigkeit, doch der Staat hat eine Fürsorgepflicht. Sofern das in den jeweiligen Ländern gesetzlich so vorgesehen ist, kann der Staat ein Monopolrecht wahrnehmen, um seine Bürger vor einem Abgleiten in die Spielsucht zu schützen.

Doch nach der neuen Entscheidung des EU-Gerichtshofs darf das kein Lippenbekenntnis bleiben. Und schon die deutschen Gerichte, die sich an den EU-Gerichtshof wandten, haben festgestellt, "dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". In deutlichsten Worten führt der Gerichtshof das weiter aus:

"Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann".

In der Notensprache ist das kein "mangelhaft", sondern ein "ungenügend", weshalb es Deutschland auch ausdrücklich und mit sofortiger Wirkung untersagt wird, die Regelungen zum Schutz des Monopols weiter aufrecht zu erhalten. Solange Deutschland seine Gesetze nicht anpasst, um sie mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen, dürfen ausländische Anbieter demnach nicht mehr behindert werden.

Fraglich ist nur, ob das an der Situation beispielsweise der Lottoanbieter im Internet wirklich etwas ändert. Denn in einem abschließenden Absatz macht der Gerichtshof weiter klar, dass es den Mitgliedsstaaten weiterhin frei steht, Glücksspiele im Internet zu verbieten. Das hat mit dem gekippten Monopol nichts zu tun, solange die deutschen Lottogesellschaften sich dem Online-Glücksspiel verschließen.

Es ist derzeit aber kaum damit zu rechnen, dass sie mit ihrer bisherigen Praxis der Online-Verneinung brechen werden.Gegenüber der Financial Times haben die Lottoanbieter sogar schon bestätigt, dass sie sich weiter an den Staatsvertrag halten werden. Verständlich, denn im Staatsvertrag wirddas Online-Lotto grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.