RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...

 

Die Klage war im Jahr 2008 von eBay als Anteilseigner des Kleinanzeigendienstes Craigslist angestrengt worden. Durch den Aufkauf der Ansprüche eines Mitgründers des Dienstes im Jahr 2004 verfügte eBay über 28,4% der Anteile an Craigslist - war aber in den Augen der beiden verbliebenen Gründer Craig Newmark und James Buckmaster ein Fremdkörper.

Doch das änderte nichts daran, dass eBay aufgrund eines Anteils von über 25% ein Sitz im Vorstand des Unternehmens zustand. Diese Funktion nahm eBay auch wahr, doch die unterschiedliche Herangehensweise an diese Aufgabe und die höchst verschiedenen Firmenkulturen führten schnell zu Differenzen. Als schließlich das Auktionshaus einen eigenen Kleinanzeigendienst (Kijiji) gründete, verschärfte sich der Konflikt.

Kijiji wurde von eBay zwar zunächst nur im Ausland angeboten. Doch Newmark und Buckmaster fühlten sich durch eBay ausspioniert, denn der Vorstand hatte Zugang zu allen Firmeninformationen. Als Kijiji 2007 in den USA startete, kam es dann zum Eklat. Newmark forderte den Verkauf der Anteile durch eBay, was aber verweigert wurde. Vielmehr wurde angeboten, auch die restlichen Anteile von Craigslist zu übernehmen.

In diesem Augenblick griffen die Craigslist-Gründer zu einem Trick. Sie strukturierten die Aktien um, "verwässerten" dabei eBays Aktienbestand und drückten den Anteil des unliebsamen Investors so auf weniger als 25%. Wodurch eBay seinen Anspruch auf einen Platz im Vorstand verlor und klagte. Im jetzt bekannt gegebenen Urteil wird eBay Anteil wieder auf 28,4% erhöht. Insofern kann eBay die Entscheidung als Sieg feiern.

Von größrerer Bedeuting ist aber, dass eBay im Urteil das Recht auf einen Vorstand aberkannt wird. Offenbar lässt die Auslegung des Aktienrechts in einem solchen Fall einen Vorstandsversatz ("staggered Board") zu. Und nach den bisher bekannt gewordenen Beweisstücken scheint das auch angebracht.

In einer Mail wurden eBay-Vertreter beispielsweise dazu aufgefordert, Überraschung zu heucheln, sollten die Craigslist-Gründer negativ auf den Kijiji-Start reagieren. Nach einem loyalen Miteigentümer klingt das nicht.

Doch ob eBay in seiner Rolle als Vorstand dem Konkurrenten absichtlich geschadet hat, ist noch offen. Auf die Klage eBays antwortete Craigslist mit einer Gegenklage und warf eBay darin vor, Firmengeheimnisse zum Nachteil von Craigslist ausspioniert zu haben. Eine Entscheidung in diesem Rechtsstreit steht noch aus.

 

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.