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Die Software der Logistep AG ermittelt die IP-Adressen von Rechnern, deren Benutzer in Peer-to-Peer Tauschbörsen Urheberrechtsverstöße vergehen. Solche Rechtsbrüche will das Gericht mit seiner aktuellen Entscheidung nicht schützen. Doch es gehe nicht an, dass sich ein privates Unternehmen ohne gesetzliche Grundlage als Netzpolizist betätige und dabei den vom Staat garantierten Schutz der Privatsphäre aufhebe.

In einer Pressemitteilung, die leider nicht auf der Website des Unternehmens zu finden ist, zeigt sich LogiStep enttäuscht und angekratzt: "Diese richterliche Entscheidung hat jahrelange Bemühungen von Rechteinhabern und deren Verbänden zunichtegemacht, die den Diebstahl von Musik, Filmen, Software, Spielen, E-Books, E-Papers und anderem geistigem Eigentum via Internet bekämpfen" (vgl. 20min.ch). Der Anwalt des Unternehmens meint gar "Die Schweiz dürfte also bald den Ruf haben, ein sicherer Hort nicht nur für Steuerflüchtlinge, sondern auch für Rechtsbrecher im Bereich Urheberrechte zu sein" (vgl. 20min.ch).

Seine Geschäfte im Ausland wie beispielsweise in Deutschland sieht das Unternehmen dagegen nicht gefährdet.

 

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