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14. September 2010
Diese Bekanntgabe erfolgt in einem Posting von Brad Smith, Senior Vide President und Chef-Justitiar Microsofts. Smith räumt zunächst einmal ein, dass der Bericht ein sehr schlechtes Licht gerade auf die Rechtsvertreter Microsofts in Russland geworfen hat, und dass man so wenig Informationen über die Situation dort hat, dass man eine internationale Kanzlei mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragen wird.
Damit nicht genug, will man zur Vermeidung jeder weiteren ungerechtfertigten Verfolgung einer Nichtregierungsorganisation, eine beantragungsfreie Software-Lizenz für NGOs einführen. Diese Schutzlizenzierung soll sicherstellen, dass alle von diesen Organisationen heute bereits genutzten Microsoft-Produkte lizenziert sind - egal, wie es sich tatsächlich mit den Lizenzen verhält. Die NGOs müssen damit zunächst keine weiteren Schritte unternehmen, können sich aber im Fall einer strafrechtlichen Untersuchung etwa in Russland auf eine gültige Lizenz berufen. Sie müssen dazu keine weiteren Schriftstücke oder Dokumente produzieren, um sich gegen Anschuldigungen zur Wehr zu setzen.
Diese Lösung ist als Sofortmaßnahmen zu verstehen, die vorerst nur bis zum Jahr 2012 Bestand haben wird. Bis dahin will Microsoft gerade in Russland das Problem beseitigen, dass viele NGOs das bereits bestehende Programm zur kostenlosen Lizenzvergabe nicht kennen und sich daher auch nicht darum bewerben. Microsoft verweist darauf, dass Nichtregierungsorganisationen in Russland unter dem Infodonor-Programm kostenlose Lizenzen für sechs verschiedene Microsoft-Produkte auf bis zu 50 PC-Arbeitsplätzen erhalten können. Jedes Jahr können diese Organisationen 300 neue Lizenzen kostenlos erhalten. Insgesamt verteilt Microsoft auf diesem Weg Software im Wert von 390 Millionen Dollar jährlich an über 42.000 NGOs.
Microsoft zeigt sich mit diesem Schritt sehr großzügig, wobei man anerkennen muss, dass die Lizenzvergabe an NGOs ohnehin schon sehr entgegenkommend gehandhabt wird. Sicher könnte man nun kritisieren, dass die neue Maßnahme unklar lässt, nach welchen Kriterien beurteilt werden soll, ob es sich um eine anspruchsberechtigte Nichtregierungsorganisation handelt, oder nicht.
Doch die Sofortmaßnahme sollte weit genug gefasst sein, um zumindest Eines sicherzustellen: Fälle, wie die von der New York Times beschriebenen, bei denen von Microsoft beauftragte Anwälte im Fall einer staatlichen Anklage erst einmal immer von einem Pirateriefall ausgehen, dürfte es nun nicht mehr geben. Denn Microsoft macht klar, dass man solche Anwälte nicht wirklich braucht. Durch die neue antragsfreie NGO-Lizenz sind die Anwälte erst einmal dazu gezwungen, von einer existierenden Lizenz auszugehen. Wenn sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, dann müssen sie das auch begründen können.
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