Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
14. September 2010
Gemeint war im Grunde auch hierbei, dass das Auktionshaus Produktfälschungen unter dem Markennamen Tiffany anbiete. Doch bei diesem letzten verbleibenden Klagegrund war die Frage, ob eBay seine Besucher täuscht, wenn von dem Auktionshaus für den Kauf von günstigem Tiffany-Schmuck geworben wird, obwohl dem Auktionshaus bekannt ist, dass ein Teil der angebotenen Tiffany-Produkte Fälschungen sind. Auch dieser Vorwurf wurde als unbegründet abgewiesen.
Ob damit nun aber die Streitlust des Schmuckherstellers ihr Ende gefunden hat, ist eine andere Frage. Bisher äußert sich Tiffany noch nicht zu der letzten Niederlage. Und wie im Fall Viacom gg. Google ist nicht auszuschließen, dass auch bei diesem Rechtsstreit ein Gang vor den Supreme Court Teil der Verfahrensstrategie ist. Denn bei beiden Klagen handelt es sich um das gleiche grundsätzliche Problem: Darf ein Internet-Unternehmen im Fall der Verletzung von geistigem Eigentum (Marken, Urheberrecht etc.) durch Dritte Haftungsfreistellung genießen, solange es nur auf die Beschwerden der Rechteinhaber reagiert? Oder sollten die Internet-Unternehmen nicht dazu gezwungen werden, selbst Kontrollmaßnahmen einzuführen, um dies zu verhindern?
So fordert Viacom, dass Google, beziehungsweise YouTube alle von den Anwendern eingestellten Videos auf mögliche Urheberrechtsverstöße kontrolliert. Ebenso verlangt Tiffany, dass eBay alle neu eingestellten Waren kontrolliert, ob es sich nicht um Produktfälschungen handelt. Beide Unternehmens sind mit diesen Forderungen bisher gescheitert. In beiden Fällen sind auch die weiteren Erfolgsaussichten eher bescheiden. Doch Amerika ist ein freies Land. Es steht jedem frei, den Versuch zu unternehmen, die Zeit zurückdrehen zu wollen.
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