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Davon ist zwar weder in dem Gesetzesvorschlag noch in den Verlautbarungen der Politiker etwas zu hören. Das geplante Gesetz soll ausdrücklich gegen die Online-Piraterie sowie den Verkauf gefälschter Produkte gerichtet sein. Doch jedes beliebige Dokument kann auch urheberrechtlich bewertet werden. Und wenn das US-Verteidigungsministerium durch die Veröffentlichung mehrerer zehntausend Dokumente bei Wikileaks seine Urheberrechte verletzt sehen würde, dann wäre das neue Gesetz genau der richtige Hebel, um gegen diesen Dienst vorzugehen.

Der Gesetzesentwurf beschäftigt sich explizit mit dem Vorgehen, wenn ein "Infringer" (Rechtsverletzer) oder seine Server im Ausland angesiedelt sind. In diesem Fall ist erst einmal zu prüfen, ob der Registrar oder zumindest die Registry der genutzten Domain in den USA ansässig ist. Ist das der Fall, werden dem Registrar oder der Registry die Gerichtsentscheidung zugestellt, woraufhin die Domain des Rechtsverletzers außer Betrieb gesetzt und gesperrt werden muss.

Doch damit sind die Möglichkeiten der Rechteinhaber und der Staatsanwaltschaft noch nicht erschöpft. Handelt es sich um eine "nicht-einheimische" ("nondomestic") Domain, dann kann jedem Internet Provider in den USA eine Verfügung zugehen, wonach er die Auflösung der Domain im Domain Name System zu verhindern hat. Weiterhin können Finanzdienstleister, die mit der fraglichen Site kooperieren und Zahlungen - also auch Spenden - transferieren zur Einstellung dieser Dienste gezwungen werden: Ähnlich verhält es sich mit Werbeunternehmen, die mit dem Rechtsverletzer kooperieren. Auch sie können vom Generalstaatsanwalt (d.h. Justizminister) per Verfügung zur Einstellung dieser Aktivitäten gezwungen werden.

Insgesamt macht der Gesetzesentwurf damit Maßnahmen möglich, wie sie sich die Unterhaltungsindustrie seit vielen Jahren gewünscht hat. Doch nicht zuletzt politische Bedenken, weil die USA durch ein solches Gesetz ihre de facto gegebene Kontrollmöglichkeit über das Internet ausüben würden, haben solche Gesetze verhindert. Jetzt aber scheinen diese Bedenken von einer ganzen Reihe von Senatoren nicht mehr geteilt zu werden. Wobei die zehn Senatoren, die den Gesetzesentwurf eingebracht haben oder unterstützen keineswegs als Hinterbänkler zu bezeichnen sind.

Es dürfte also andere Gründe als nur die Gefahr der Online-Piraterie geben, die ein solches Gesetz notwendig machen. Denn sonst wäre ein solches Gesetz spätestens mit dem Aufkommen der ersten Tauschbörsen (Napster) vor mehr als zehn Jahren möglich gewesen. Da liegt es nahe, die Beweggründe an anderer Stelle zu suchen. Etwa in der Hilflosigkeit, mit der die US-Regierung in den letzten Monaten zusehen musste, wie eine kleine Website der Weltmacht eine Nase dreht und munter Informationen veröffentlicht, die als "geheim" eingestuft werden.

Dieser Website oder auch jedem beliebigen Nachfolger lässt sich mit Hilfe des neuen Gesetzes aber ganz schnell der Hahn abdrehen. Die Berufung auf das Urheberrecht oder auf den strafbaren Geheimnisverrat machen es möglich. Maßnahmen zur Abwehr bleiben den betroffenen Sites im Grunde keine. Es sei denn, die Betroffenen stellen sich vor einem US-Gericht den Vorwürfen oder machen eigene Rechtsansprüche wie etwa die Meinungs- und Informationsfreiheit für sich geltend. Doch das wäre im Fall Wikileaks wohl keine Option. Nicht ohne Grund vermeidet Wikileaks-Sprecher Julian Assange jede Reise in die USA und sucht inzwischen bewusst den Schutz in Schweden, weil er sich dort vor dem Zugriff der US-Behörden am sichersten fühlen kann.

Für den Server ist dieser Schutz aber hinfällig, sollte das Gesetz rechtskräftig werden. Die Domain wikileaks.org untersteht der Public Interest Registry (PIR) und die wiederum hat ihren Sitz im US-Bundesstaat Virginia. Wie lange kann es da wohl dauern, bis der Justizminister eine Verfügung auf den Weg bringt, um diese Domain zu sperren? Dass dann auch thepiratebay.org ganz einfach von der Bildfläche verschwinden kann, ist aus Sicht der Unterhaltungsindustrie ein erfreulicher Begleiteffekt.

 

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