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Es liegt dabei auf der Hand, dass solche Klagen eines Porno-Erzeugers wesentlich größere gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen können, als es bei der Klage eines Musikverlags wegen des illegalen Downloads eines Rock-Klassikers der Fall ist. Doch genau das dürfte Teil des Kalküls sein. Vermutlich will man die ertappten und nach Erwirken einer gerichtlichen Verfügung auch namentlich identifizierten Anschlussinhaber mit dem schlüpfrigen Raubgut unter Druck setzen. Wer wollte es schon riskieren, wegen des illegalen Downloads von "Miss Big Ass Brazil #4" vor Gericht gestellt zu werden und dann dieses Verfahren noch Kindern, Ehefrau, Nachbarn und Kollegen erklären zu müssen?

Allerdings zeichnet sich bei dieser Strategie der Porno-Studios schon jetzt ein Problem ab. Bei der Bürgerrechtsbewegung EFF, wo man die ersten Klagen dieser Art unter die Lupe genommen hat, ist bei den IPs eine besonders hohe Zahl von "false Positives" aufgefallen. Viele IP-Adressen sind demnach erkennbar unbegründet auf der Liste der Kläger gelandet. Offenbar ist das Ermittlungsverfahren der Porno-Studios nicht besonders ausgereift. Das könnte aber auch bedeuten, dass bei den nachfolgenden Klageandrohungen besonders häufig die falschen Personen angesprochen werden. Die ersten Klagen gegen blinde Großmütter, die Pornos via ThePirateBay.org aus dem Netz gezogen haben sollen, werden also nicht lange auf sich warten lassen.

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