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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die Warnung kam per Mail und bisher hat sich English Heritage nicht weiter zu dem Schreiben geäußert. Doch sollte die Organisation tatsächlich das Urheberrecht an einem Denkmal einfordern, dann wäre das eine neue rechtliche Entwicklung - mit allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Den Denkmalschützern dürfte es kaum gelingen, einen urheberrechtlichen Anspruch auf das Erscheinungsbild der Kultstätte zu erheben.

Wobei es allerdings einen ähnlich gelagerten Fall in Europa gibt, der bisher noch als ungeklärt gelten kann. So erhebt die Betreibergesellschaft des Eiffelturms in Paris urheberrechtlichen Anspruch nicht auf den Turm, aber auf seine Beleuchtung bei Nacht, weshalb sie Gebühren für die Veröffentlichung von Eiffelturm-Bildern verlangt.

Im Fall von English Heritage lässt sich die Forderung auf Unterlassung wohl dadurch erklären, dass die Regierung des Landes am 17. Juni beschlossen hat, den Erhalt des Stonehenge Denkmals nicht mehr weiter zu fördern. English Heritage ist nun also gezwungen, sich nach neuen Einnahmequellen umzusehen, wie es in einer Mitteilung heißt. Geldnot alleine rechtfertigt es jedoch nicht, ungerechtfertigte Ansprüche zu stellen.


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