Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
21. Oktober 2010
Die Fremdeinwirkung konnte demnach sogar nachgewiesen werden, weil der Unbekannte das ursprünglich genutzt Passwort des WLAN verändert hat. Das Ehepaar konnte dies aber nicht feststellen, weil es das WLAN gar nicht nutzte, sondern immer per Kabel an den Router angeschlossen war. Dennoch bestehen die Anwälte darauf, dass das Ehepaar für die Downloads verantwortlich ist, "weil die Straftaten nachweislich über ihren Internet-Anschluss begangen wurden".
Diese Einschätzung jedoch ist fragwürdig. Es ist zwar richtig, dass unverschlüsselte Internet-Zugänge im Sinne der Störerhaftung für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden können. Doch das war bei dem Ehepaar nicht der Fall, denn ihr Anschluss wurde von einem Dritten angegriffen, geknackt und dann missbraucht. Hieraus eine Mitverantwortung des Ehepaars zu konstruieren, scheint eher dem Wunschdenken der Abmahnanwälte zu entsprechen.
Und davon scheint es
mehr als einen zu geben, denn wie es in dem Bericht weiter heißt, haben gleich
mehrere Kanzleien die Senioren abgemahnt. Die erste Abmahnung enthielt
eine Kostennote über 650 Euro, mit allen weiteren Abmahnungen ergibt
sich eine Gesamtsumme von 4.000 Euro.
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