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28. Oktober 2010
Der Zugang der FTC ist offenbar pragmatischer Natur: Google hat das Versehen selbst entdeckt, den Fehler öffentlich eingestanden und versprochen, Maßnahmen zu treffen, die eine Wiederholung verhindern. Also ist es nicht notwendig, eine Untersuchung durchzuführen, die ohnehin zum gleichen Ergebnis käme. Allerdings lässt man auch klar erkennen, dass die internen Kontrollen Googles in ihrer bisherigen Form als ungenügend angesehen werden. Sonst wäre es nicht möglich gewesen, dass ein derartiger Lapsus erst entdeckt wird, nachdem man aufgrund einer Forderung der deutschen Datenschützer eine Überprüfung der Street View-Daten vornimmt.
Google wird daher dazu aufgefordert, seine interne
Überprüfung zu verbessern, um den Missbrauch von Verbraucherdaten zu
verhindern. Da die FTC allerdings selbst keine Kontrollen für diese
Auflage vorsieht, bleibt es wie bisher Google alleine überlassen, über
die Angemessenheit der eigenen Verfahren zu entscheiden. Das Schreiben
der FTC beinhaltet für das Unternehmen daher in erster Linie die
Aussage, dass keine weitere Einmischung seitens der staatlichen
Datenschützer zu erwarten ist.
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