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Zuletzt hatte der Richter die Entscheidung der Geschworenen aufgehoben, die für den Tausch von 24 Musikstücken via Napster einen Schadensersatz von 1,92 Millionen Dollar für angemessen hielten. Das entspricht einem Schadensersatz von 80.000 Dollar pro Titel - und war dem Richter viel zu hoch. Er hatte in der Verhandlung erklärt, dass er den Schaden bei 24 Musikstücken bei vielleicht 54 Dollar ansetzen würde. So viel Geld wäre der Musikindustrie verloren gegangen, wenn sie drei CDs mit jeweils acht Titeln nicht verkauft hätte. Daher strich er die Millionensumme auf 54.000 Dollar zusammen, was immerhin dem dreitausendfachen Wert der nicht verkauften CDs entspricht.

Doch die Beklagte war mit diesem Angebot nicht einverstanden und schlug sogar das Angebot der Kläger aus, die sich mit 25.000 Dollar abfinden wollten. Wobei natürlich auch zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte in diesem Fall auf den Verfahrenskosten sitzen geblieben wäre. Also soll nun ein weiteres, drittes Mal über den Fall verhandelt werden. Denn das erste Verfahren musste schon wegen einer falschen Belehrung der Geschworenen wiederholt werden.

Das neue, heute beginnende Verfahren verspricht nun ebenfalls kurzweilig zu werden. Schon alleine deshalb, weil zwei der zwölf Geschworenen ausgetauscht werden mussten, nachdem sie im Vorgespräch zugegeben hatten, selbst P2P-Tauschbörsen benutzt zu haben. Sie durften nach dieser Einlassung ohne Strafe das Gericht verlassen und durften nicht über das Schicksal der Piratin mit entscheiden.

 

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