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Seine Reaktion ist verständlich, denn er hat nun schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Forderungen der Musikindustrie in seinen Augen viel zu hoch angesetzt sind. Für angemessen hielt er persönlich einen Schadensersatz, der bei 54 Dollar liegt - die 24 Musikstücke, die Thomas getauscht hatte, würden drei nicht verkauften CDs à 18 Dollar entsprechen, meinte der Richter. Das Gesetz sieht zwar einen höheren Schadensersatz von mindestens 750 Dollar pro Werk vor. Doch jede Forderung der Industrie, die sich auf über 2.250 Dollar pro Werk beläuft, bezeichnete der  Richter schon als "monströs und schockierend".

Dennoch haben die Kläger ihre Forderungen wieder bis zum Maximum ausgereizt und wieder ist es den Anwälten gelungen, die Geschworenen von der Position der kläger zu überzeugen. Sie haben entschieden, dass Thomas 62.500 Dollar pro Werk zahlen soll. Die Gesamtforderung beliefe sich damit auf 1,5 Millionen Dollar. Das, obwohl die Kläger zuletzt ein Schlichtungsangebot unterbreitet hatten, das nur 25.000 Dollar Schadensersatz vorsah.

Ganz davon abgesehen, dass die in einem Indianer-Reservat lebende Frau als "natural Resources Coordinator" wohl kaum in der Lage wäre, die geforderte Summe zu zahlen. Nach den bisherigen Darstellungen hätte sie vermutlich nicht einmal die Möglichkeit, die 25.000 Dollar zu zahlen. Kein Wunder also, dass der Richter kopfschüttelnd den Saal verlässt, denn was nun folgt ist absehbar. Er muss sich nun wieder mit der zu hohen Forderung auseinandersetzen und wird voraussichtlich ein Urteil treffen, das nicht in der Traumwelt der Unterhaltungsindustrie seinen Ursprung findet.

Womit er dann wieder keine von beiden Seiten zufriedenstellen wird. Doch vermutlich wird er auch jeden Antrag unterstützen, der dazu führt, die Grundlage dieser Verfahren auszuhebeln. Denn diese Grundlage besteht darin, dass die Kläger in Sachen Schadensersatz nicht den wahren Schaden nachweisen müssen, sondern sich auf den gesetzlich festgelegten "statutorischen Schadensersatz" berufen können. Dessen Höhe dann noch dazu von unerfahrenen Geschworenen festgesetzt wird, die keinerlei praktische Erfahrung mit der Festsetzung des Schadensersatzes haben.Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

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