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Es geht in dem Rechtsstreit um folgenden Fall: Der Berufsfotograf Morel war kurz nach dem Erdbeben auf Haiti vor Ort, machte Bilder, stellte diese bei TwitPic ein und gab in einem Tweet bekannt, dass er über diese Bilder verfügt. Ohne sein Wissen und Zutun wurden die Bilder von einem anderen Twitter-Nutzer "entliehen", der sie ebenfalls bei TwitPic einstellte und die Nutzungsrechte an den Bilder an AFP verkaufte.

Weil AFP in Folge diese Bilder veröffentlichte und die Rechte an den Photostock Getty Images weiterverkaufte, klagte Morel schließlich gegen AFP, Getty Images sowie diverse Medien, von denen die Bilder dann weiterverwendet wurden. AFP als Erstkäufer steht allerdings im Zentrum des Verfahrens und vertritt eine gewagte Position. Gegen den zweiten Twitter-Nutzer, angeblich wohnhaft in der Dominikanischen Republik, wird offenbar nicht vorgegangen.

Die Agentur AFP verteidigt ihre Handlung damit, Morel habe mit dem Tweet und der TwitpPic-Nutzung die Nutzungsrechte an den Bildern abgetreten. Dies sei dadurch geschehen, dass Morel mit der TwitPic-Nutzung auch eingewilligt hat, die Twitter-Richtlinien auf sein Bildmaterial anzuwenden. Diese Argumentation ist sogar nachvollziehbar, obwohl Twitter und TwitPic zwei verschiedene Firmen sind. Weil aber beim TwitPic-Login die Authentifizierung von Twitter genutzt wird und dabei ebenfalls auf die Gültigkeit der Twitter-Regeln bei TwitPic hingewiesen wird, können die Regeln für beide Websites gelten.

Hinzu kommt, dass die "Terms of Service" beider Seiten eine breite Interpretation zu lassen. Twitter und TwitPic räumen sich und anderen Parteien (z.B. Twitter-Nutzern) jeweils weite Rechte an den Inhalten ein. Gleichzeitig erklären aber beide Websites, dass die Nutzer ihr Copyright nicht einbüßen. Bei TwitPic heißt es wörtlich "All images uploaded are copyright © their respective owners". Nach dieser Aussage wäre AFP im Verfahren rechtlich klar unterlegen.

Doch Twitter und TwitPic räumen sich selbst und anderen wie gesagt weite Rechte ein. Und im Fall von Twitter werden sogar konkrete "Guidelines" definiert, in denen die gewünschte Form der Nutzung von Twitter-Inhalten in den verschiedenen Medien (auch Rundfunk und Offline-Medien) beschrieben wird. Dies könnte man fast schon als Einladung an die Medien verstehen, sich frei an den Twitter-Inhalten zu bedienen - sofern das Twitter-Logo jeweils mit übernommen wird. Verboten ist nur Weniges wie beispielsweise der Ausdruck von Tweets ohne Zustimmung der Twitter-Nutzer für die Benutzung in Büchern.

AFPs Ansicht ist es nun, dass diese Freizügigkeit auch auf die Bilder bei TwitPic anzuwenden ist. Womit die TwitPic-Bilder Freiwild für alle Medienunternehmen weltweit würden. Allerdings muss sich das Gericht sich erst der etwas gewagten rechtlichen Konstruktion der Agentur anschließen. Denn der Satz: Das Urheberrecht bleibt dem Anwender erhalten, ist schwer misszuverstehen.

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