LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Selbst ein US-Gericht musste in der vergangenen Woche in einem Urteil feststellen, dass die Anwendung des Urheberrechtsgesetzes durch Firmen wie eBay zu einer ungewollten Umkehr der Beweislast führt. So, wie eBay in den USA das Urheberrechtsgesetz anwendet, ist es unterm Strich jedem Händler möglich, seine Konkurrenten durch Urheberrechtsbeschwerden auszuschalten.

Hintergrund des Verfahrens bildet die Klage eines Online-Möbelhändlers, der von einem Konkurrenten mehrfach der Urheberrechtsverletzung bezichtigt worden war. Die Möbel des Konkurrenten und die von ihm genutzten Bilder unterliegen demnach dem Schutz des Gesetzes - obwohl das im Fall der Möbel rechtlich gar nicht möglich ist. Sie sind wie alle Gebrauchsgegenstände vom US-Urheberrechtsgesetz ausgenommen.

Das war wohl auch dem Verfasser der Beschwerden klar, denn er behauptete, Ornamente, Skulpturen und andere Teile der Möbel seien geschützt. Obwohl beide Händler ihre aus Weiden geflochtenen Gartenmöbel beim gleichen chinesischen Hersteller beziehen.

Doch eBay fährt in solchen Fällen auf Betonschienen. Die fraglichen Artikel wurden sofort gesperrt. So, wie es im Grunde auch bei YouTube der Fall ist, wenn dort ein Rechteinhaber ein Video moniert. YouTube stellt die Inhalte allerdings zeitnah wieder online, wenn diese Behauptung des vorgeblichen Rechteinhabers bestritten wird. Bei den eBay-Händlern kommt noch hinzu, dass sie im Wiederholungsfall von dem automatisierten Verfahren des Auktionshauses gesperrt werden können.

Daher klagte der von seinem Konkurrenten gemobbte Händler und verlangte eine permanente Verfügung, die weitere Urheberrechtsbeschwerden verbietet. Was das Gericht ihm schließlich auch gewährte. In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auch im öffentlichen Interesse liegt. Denn eBays Richtlinien sind so formuliert, dass sie in erster Linie dem Selbstschutz des Unternehmens dienen.

So muss ein "Ankläger" im Grunde keine Beweise für seine seine behaupteten Urheberrechte erbringen. Stattdessen trägt der von ihm drangsalierte Konkurrent die volle Beweislast, wenn er nicht vom Handel ausgeschlossen werden möchte.

EBay alleine die Schuld an diesem Zustand zu geben, wäre allerdings falsch. Das Problem ist der zur Haftungsfreistellung des Providers gedachte Teil des Urheberrechtsgesetzes DMCA. Diese Haftungsfreistellung tritt ein, sobald der Rechteinhaber der Provider informiert und dieser die bemängelten Inhalte umgehend entfernt. Doch der Passus sieht nicht vor, dass diese Rechte auch belegt werden.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.